Ab dem 1. Januar 2016 wird die Einfuhr von Kraftfahrzeugen geringer als der Schadstoffklasse “Euro-5“ nach Russland verboten. Der russische Zoll wird weiter das Passieren der russischen Grenze durch solchen Kfz zulassen, allerdings wird es unmöglich, die Straßenzulassung bei der Straßenbehörde des Innenministeriums zu bekommen. Das bedeutet, dass die Nutzung solchen Kfz auf den Autobahnen in der Zukunft rechtswidrig wird.
Zur Erinnerung, eine Schadstoffklasse legt für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren Grenzwerte für Abgase von Kohlenstoffmonoxid fest und unterteilt die Fahrzeuge somit in Klassen abhängig von Art des Motors.
Die neue Rechtslage für die Kfz wird durch die Anlage №2 des technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 018/2011 „Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern“ (am 01.01.2015 in Kraft getreten) und den technischen Regelwerk der Regierung №609 „Über die Anforderungen an die Schadstoffemission durch die in Russland im Inlandsverkehr befindenden Kraftfahrzeuge“ festgelegt.
Die neuen Anforderungen berühren die Personenkraftwagen, Kleintransporter (LCV), sowie Güter- und Personenfahrzeuge bis 12 Tonnen. Schwerlastkraftwagen und Sonderfahrzeuge sind davon ausgeschlossen und ihre Einfuhr und Herstellung ist immer noch nach „Euro-4“ möglich.