Am 4. Februar 2020 begann eine öffentliche Diskussion über die Änderungsentwürfe zum Verzeichnis der Normen für Prüfmethoden bezüglich der Nahrungsmittelzusätze, mit denen die Einhaltung von TR ZU 029/2013 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln sichergestellt werden soll.
Für das Verzeichnis, das durch den Beschluss des Verwaltungsrats der EWK Nr. 21 vom 7. Februar 2018 genehmigt wurde, sind die Änderungen geplant. Das Problem der Ausweitung der Anwendung von zwei Messverfahren wurde angesprochen. Das dauert bis zur Aufnahme im Verzeichnis der zwischenstaatlichen Standards anstelle einer Beschränkung bis zum 1. Januar 2020. Das lässt die Forschung anhand von bestehenden Methoden, die in den Dokumenten beschrieben sind, vollständig durchführen.
Es geht um die Prüfung der Nahrungsmittelzusätze in Bezug auf:
- Bestimmung der Konzentrationen von Sorbin- und Benzoesäure in Lebensmitteln durch Hochleistungsflüssigchromatographie
- Bestimmung von B-Carotin in Spezialnahrungsmitteln
Die öffentliche Besprechung des Dokuments findet am 24. Februar 2020 statt. Die Änderungen im Verzeichnis treten erst 30 Kalendertage nach der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft.
Die in Verbindung mit technischen Regelwerken verwendeten Normenverzeichnisse werden regelmäßig aktualisiert, um die erforderlichen Anforderungen an die Produktsicherheit einschließlich der Forschung zu erfüllen.