Am 12. Juli 2018 hat die Eurasische Union neues Kontrollsystem angekündigt. Dieses System informiert rechtzeitig über Inverkehrbringen von Produkten, die den Anforderungen der technischen Regelwerke nicht entsprechen.
Das neue Kontrollsystem sieht folgendes vor:
- Ergebnisse staatlicher Aufsicht
- Maßnahmen hinsichtlich festgestellter Verstöße
Wenn ein Produkt ohne Dokumente über Konformitätsbewertung verkauft wird, werden alle Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion umgehend informiert. Diese Maßnahme dient dem Ziel, das Produkt von den Märkten der jeweiligen Mitglieder zu entfernen.
Vorerst werden diese Anforderungen an die Hersteller der Ausrüstung und Kinderwaren gestellt.
Insbesondere geht es um die folgenden Regelwerke:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche
- TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen
- TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
Außerdem wird die Zusammenarbeit von Kontrollorganen der EAWU-Länder vorgesehen. Dafür wird ein spezielles Formular an die jeweiligen Ländern geschickt.