Ab 22. November 2014 verlangt russischer Zolldienst eine Gebühr in der Höhe von 5000 Rubel (zurzeit etwa 70 Euro) für die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft. Laut dem föderalen Gesetz №312 vom 07.10.2014 es erforderlich seit diesem Zeitpunkt ist bei der Beantragung der Auskunft auch einen Nachweis über die Bezahlung der staatlichen Gebühren vorzulegen.