Vom 29. April bis zum 29. Mai 2021 werden die Änderungen des Verfahrens zur Ausarbeitung, Verabschiedung, Änderung und Aufhebung der Technischen Regelwerke der EAWU öffentlich in Russland diskutiert. Damit wird das alte Verfahren aktualisiert, das ursprünglich durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 48 vom 20. Juni 2012 genehmigt wurde. Darüber hinaus wird die Fassung, die der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission mit Beschluss Nr. 147 vom 18. Oktober 2016 ebenfalls verabschiedet hat, mit dem neuen Dokument ersetzt. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
In erster Linie ist das Ziel des neuen Verfahrens die Effizienz der Ausarbeitung/Revision von Technischen Regelwerken zu erhöhen. Dafür soll die Zeit verkürzt und das Verfahren bei der Ausarbeitung und Verabschiedung von Technischen Regelwerken optimiert werden. Deswegen ist in der neuen Fassung des Entwurfs folgende Frist für die Behandlung eines Vorschlages zur Änderung des TRs festgelegt:
- bis zu 10 Arbeitstagen, damit der Vorschlag an die Regierungen der Mitgliedstaaten der EAWU weitergeleitet und von der Eurasischen Wirtschaftskommission geprüft wird
- bis zu 5 Arbeitstage, damit der Vorschlag an die Behörden eines Mitgliedstaats, die berechtigt sind, mit der Eurasischen Wirtschaftskommission zu interagieren, weitergeleitet wird
- bis zu 10 Arbeitstage, damit der Vorschlag vorbereitet und zur Prüfung an den Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission weitergeleitet wird. Dieser Schritt wird nur vorgenommen, wenn alle Mitgliedstaaten hinsichtlich des Vorschlages einig sind
Die bereits angenommenen Technischen Regelwerke werden derzeit regelmäßig überwacht und kontrolliert, besonders wenn neue Änderungen festzulegen sind. Dies wird dafür sorgen, Überschneidungen in den Technischen Regelwerken und Widersprüchlichkeit ihrer Anforderungen zu vermeiden.
Folgende Verfahren werden in der neuen Version des Dokumentes konkretisiert und vereinfacht:
- Der Vorschlag zur Änderung des TRs wird nicht mehr zur öffentlichen Diskussion an den Beratender Ausschuss weitergeleitet, der für die technische Regulierung, die Anwendung gesundheitspolizeilicher, tierärztlicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen verantwortlich ist
- Der Vorschlag zur Änderung des TRs wird nicht mehr zur nationalen Diskussion nach Verhandlungen zwischen den Behörden der EAWU-Mitgliedstaaten weitergeleitet
- Die Gesetzesfolgenabschätzung wird derzeit durchgeführt (wenn es in den Anforderungen der EAWU-Mitgliedstaaten vorgesehen ist)
- Die Verfahren zur Änderung der Technischen Regelwerke werden in Ausnahmefällen vereinfacht. Die Ausnahmefälle sind die Umstände, die zu einer direkten Bedrohung für das Leben/die Gesundheit von Menschen, Eigentum, die Umwelt, Tiere und Pflanzen führen, sowie die Umstände, die eine schnelle Reaktion erfordern. In solchen Situationen kann der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission das Technische Regelwerk ohne öffentliche Diskussion erlassen.