Am 22. April genehmigte der Rat der eurasischen Wirtschaftskommission eine neue Version des Plans zur Entwicklung und Änderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dem Plan zufolge werden 11 neue Technische Regelwerke erstellt und Änderungen an 42 bestehenden Technischen Regelwerken vorgenommen.
Die Umsetzung dieses Planes ermöglicht es einheitliche Anforderungen an Produkte, die die Konformitätsbewertung mittels eines EAC Zertifikats oder einer EAC Deklaration brauchen und innerhalb der EAWU verkauft werden, festzulegen sowie technische Hindernisse im gegenseitigen Handel zwischen den Mitglieder der EAWU zu beseitigen.
Der Rat der eurasischen Wirtschaftskommission hat beschlossen, zwei separate Technische Regelwerke zu entwickeln: für Baustoffe und Bauerzeugnisse sowie für Gebäude und Bauwerke. Durch separate Technische Regelwerke wird der Binnenmarkt für Baustoffe in der EAWU schneller und effektiver sichergestellt.
Das Technische Regelwerk zur Regulierung der Baustoffe ist von den EAWU-Länder im 4. Quartal 2020 zu genehmigen. Dafür ist die Russische Föderation zuständig.
Darüber hinaus wird gemäß Plan ein separates Technisches Regelwerk für Futtermittel für die Tiere erstellt, die nicht bei der Tierproduktion verwendet werden. Dafür ist ebenfalls die Russische Föderation zuständig. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit sind der eurasischen Wirtschaftskommission im 4. Quartal 2023 vorzulegen.
Die neue Version des Planes enthält außerdem neun neue Änderungen in folgenden Technischen Regelwerken: TR ZU 014/2011 Über die Sicherheit von Autostraßen, TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten, TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von verpacktem Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser sowie TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern und TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit.