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Benötigen Sie eine Apostille für russische Dokumente zur Verwendung in der Ukraine?

Am Ende des Jahres 2022 hat die Ukraine ein Gesetz über den Austritt aus dem Übereinkommen über die Rechtshilfe und die Rechtsbeziehungen verabschiedet, aber dann hat die Regierung beschlossen, dass auf dem Territorium ausländischer Staaten beglaubigte Dokumente ohne besondere Bescheinigung akzeptiert werden, wenn eine solche Praxis vor dem 24. Februar 2022 bestand.

Am 4. Februar 2023 beschloss die Regierung, dass während des Kriegsrechts und sechs Monate nach dessen Ende Dokumente aus Russland und Belarus ohne Apostille auf dem Territorium der Ukraine akzeptiert werden, falls diese Dokumente ohne Apostille am oder vor dem 24. Februar 2022 akzeptiert wurden.

Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Dokumente, die auf dem Territorium von Russland und Belarus vor dem 24. Februar 2022 ausgestellt wurden, auf dem Territorium der Ukraine ohne Apostille verwendet werden können. Dokumente, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, müssen jedoch eine Apostille haben.

Zur Erinnerung: Am 1. Dezember 2022 hat die Werchowna Rada der Ukraine ein Gesetzesvorhaben Nr. 0163 verabschiedet, das vom Präsidenten vorbereitet wurde und "Über die Aussetzung und den Austritt aus dem Übereinkommen über die Rechtshilfe und die Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen und sein Protokoll vom 22. Januar 1993 über die Rechtshilfe und die Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen" heißt.

Das Übereinkommen von 1993 legt fest, dass Dokumente, die von einer zuständigen Behörde oder einer dazu befugten Person ausgestellt oder beglaubigt wurden und mit einem offiziellen Siegel versehen sind, auf dem Gebiet eines der Unterzeichnerländer ohne weitere Beglaubigung im Gebiet der anderen Unterzeichnerländer anerkannt werden müssen. Insgesamt sind 11 Länder Vertragsparteien des Übereinkommens von 1993: die Republik Aserbaidschan, die Republik Moldau, die Republik Armenien, die Russische Föderation, die Republik Belarus, die Republik Tadschikistan, Georgien, Turkmenistan, die Republik Kasachstan, die Republik Usbekistan und die Kirgisische Republik.

Die Notarkammer der Ukraine weist darauf hin, dass die Aussetzung des Übereinkommens von 1993 und des Protokolls von 1997 nur in Bezug auf die Russische Föderation und die Republik Belarus vorgesehen ist.

Ab dem 19. Mai 2024 wird das Übereinkommen für die Ukraine in Bezug auf alle anderen Vertragsparteien als beendet gelten. Um Dokumente aus diesen Ländern zu verwenden, wird es auch notwendig sein, eine Apostille zu erhalten. Dies betrifft jedoch nicht Dokumente aus Ländern, mit denen die Ukraine ein internationales Abkommen hat. Derzeit sind folgende Abkommen auf bilateraler Ebene für die Ukraine in Kraft:

  • Abkommen zwischen der Ukraine und der Republik Georgien über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil- und Strafsachen;
  • Abkommen zwischen der Ukraine und Usbekistan über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil- und Familienangelegenheiten;
  • Abkommen zwischen der Ukraine und der Republik Moldau über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil- und Strafsachen.

Auch das Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen von 1965 (zwischen der Ukraine und Armenien, Georgien, Moldau und Kasachstan) sowie das Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen von 1970 (zwischen der Ukraine und Armenien, Georgien und Kasachstan) gelten in der Ukraine auf multilateraler Ebene innerhalb der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Diese Übereinkommen bilden die Grundlage für die Gewährleistung von Rechtshilfe in Zivilsachen in Bezug auf die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme.

Derzeit ist es in der Ukraine immer noch möglich, offizielle Dokumente, die in Russland und Belarus ausgestellt wurden, ohne besondere Zertifizierung (konsularische Legalisation, Apostille usw.) zu verwenden, sofern eine solche Praxis am 24. Februar 2022 in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen bestand. Das heißt, wenn ein in Russland oder Belarus ausgestelltes oder beglaubigtes Dokument zum 24. Februar 2022 in der Ukraine ohne Apostille akzeptiert wurde, sollte es auch während des Kriegsrechts ohne Apostille akzeptiert werden. Um Dokumente, die in Russland und Belarus ausgestellt wurden, in der Ukraine zu verwenden, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich.


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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleRussland
14 April 2023

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