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Frankreich plant Änderungen im Prozess der Legalisation von Dokumenten und der Anbringung der Apostille

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France will change the order of legalization and apostille of documents

Ende September 202 hat die französische Regierung das Dekret N. 2021-1205 veröffentlicht, welches einige geplante Reformen bezüglich der Anbringung des Apostille-Stempels und der konsularischen Legalisation erläutert.

Im Sinne des Haager Abkommens vom 5. Oktober 1961 ist die Apostille ein international standardisiertes Formular zur Angabe von Informationen über die Rechtmäßigkeit eines Dokuments zur Vorlage im Hoheitsgebiet von Ländern, die diese Form der Legalisierung anerkennen.

Darüber hinaus gibt das Dekret den Notaren die Befugnis, Beglaubigungen und Apostillen auszustellen, wobei Ausnahmen zum einen im Rahmen von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen und zum anderen für bestimmte Übersee-Gebiete vorgesehen sind.

Die Reform geht davon aus, dass die Legalisation und die Apostille hauptsächlich in elektronischer Form ausgestellt werden. Deshalb wird das französische Justizministerium als für die Bildung einer Datenbank "öffentlicher Unterschriften" verantwortliches Organ ein elektronisches Legalisations- und Apostille-Register einführen.

Die neuen Regelungen werden voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft treten, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Datenbank für "öffentliche Signaturen", die am schon 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.

Anmerkung: Die Apostille kann sowohl in einer der beiden offiziellen Sprachen des Haager Abokmmens (Französisch oder Englisch) sowie in der Nationalsprache des Landes, welches die Apostille anbringt verfasst werden. In der Praxis werden die Hinweise auf der Apostille oft in zwei Sprachen (eine der beiden offiziellen Sprachen des Abkommens und der Nationalsprache) verfasst.

Der Titel "Apostille (Convention de la Haye du 5 Octobre 1961)" muss immer auf Französisch sein.

Dekret Nr. 1205 definiert folgende Dokumente als "öffentlich":

  • Dokumente von Verwaltungs- oder Justizbehörden, ihre Register;
  • Dokumente von Gerichtsvollziehern;
  • Personenstandsurkunden, die von Mitarbeitern des Personenstandsdienstes ausgestellt werden;
  • von Verwaltungsbehörden erstellte Rechtsakte;
  • notarielle Urkunden;
  • amtliche Dokumente, die bei Behörden registriert werden müssen.
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Über diesen Artikel

Verena Frühbrodt
Verena Frühbrodt
Werkstudent
ApostilleFrankreich
07 Oktober 2021

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