
Die mexikanischen Behörden haben die Liste der zuständigen Stellen für die Ausstellung von Apostillen klargestellt und die Legalisierungspflicht für ausländische Geburtsurkunden aufgehoben, die an Kinder mexikanischer Staatsbürger ausgestellt werden.
Änderungen der Apostille-Regelungen in Mexiko
Die Behörde, die für die Beglaubigung von Bundesdokumenten in Mexiko zuständig ist, ist nun die Direktion für Politische Koordination mit den Gewalten der Union (Dirección de Coordinación Política con los Poderes de la Unión), insbesondere über ihre Unterdirektion für Formalisierung und Kontrolle (Subdirección de Formalización y Control).
Verantwortlich für die Legalisierung von Dokumenten sind der Direktor des Registers für Ernennungen, Legalisierungen, Apostillen und Verwaltung des Inselgebiets (Director de Registro de Nombramientos, Legalización, Apostilla y Administración del Territorio Insular) und sein Stellvertreter. Diese Stellen gehören zum Zuständigkeitsbereich des mexikanischen Innenministeriums. Zuvor galt das Innenministerium selbst als direkt zuständige Behörde für Apostillen.
Um ein Bundesdokument zur Apostille einzureichen, muss es persönlich von einem autorisierten Beamten unterzeichnet sein.
Bei der Einreichung müssen die Antragsteller einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Militärdienstkarte, Berufsausweis), eine individuelle Identifikationsnummer, eine Zahlungsquittung und ein Antragsformular vorlegen. Im Formular müssen der vollständige Name des Antragstellers, die Art des Verfahrens, das Land der Dokumentennutzung, Informationen über die Übermittlung der Zahlungsquittung, die Rücksendemethode sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden.
Dokumente können persönlich eingereicht werden. Bei 1 bis 5 Dokumenten erfolgt die Rückgabe innerhalb von 85 Minuten; bei einer größeren Anzahl am folgenden Werktag. Antragsteller, die in abgelegenen Gebieten wohnen, können Kurierdienste nutzen.
Die Direktion apostilliert:
- Dokumente, die von Bundesbehörden ausgestellt wurden;
- Dokumente, die von Einrichtungen des Bildungsministeriums ausgestellt wurden;
- Dokumente, die von privaten Universitäten ausgestellt wurden.
Vor der Apostillierung müssen Dokumente von der Generaldirektion für Akkreditierung, Registrierung und Re-Zertifizierung der zuständigen Behörde beglaubigt werden. Dies gilt auch für private Universitäten – ihre Dokumente müssen von der Generaldirektion für Akkreditierung, Registrierung und Re-Zertifizierung des Bildungsministeriums beglaubigt werden, mit Ausnahme der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko, die vom Generaldirektorat für Registrierung und Re-Zertifizierung von Bildungseinrichtungen bearbeitet wird, sowie der Autonomen Universität von Chapingo, deren Dokumente keine vorherige Beglaubigung benötigen.
Darüber hinaus werden Diplome technologischer Universitäten und anderer föderaler Bildungseinrichtungen von der Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Transparenz des Bildungsministeriums zertifiziert.
Notarielle Kopien von Regierungsdokumenten in Mexiko unterliegen weder der Apostille noch der konsularischen Legalisierung. Beglaubigte Kopien können bei den zuständigen Behörden erstellt werden. Die Beantragung einer „föderalen“ Apostille ist an jedem Werktag möglich; an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist der Service nicht verfügbar.
Bestimmte Dokumentenarten werden ausschließlich auf Landesebene apostilliert, darunter:
- Geburtsurkunden;
- Heiratsurkunden;
- Scheidungsurkunden;
- Sterbeurkunden;
- Ledigkeitsbescheinigungen;
- Strafregisterbescheinigungen;
- Kommunale und regionale Dokumente;
- Notarielle Urkunden.
Jeder Bundesstaat in Mexiko hat eigene zuständige Behörden für die Apostillierung.Häufig sind dies das Generalsekretariat der Staatsregierung, die Archivdirektion, das Untersekretariat der Regierung oder das Verwaltungsdienstleistungszentrum.
Zweck des Programms „Yo – México“ („Ich bin Mexiko“)
Derzeit wird in Mexiko auf Landesebene, mit Unterstützung der Bundes- und Kommunalbehörden, das Programm „Yo – México“ umgesetzt.
Es ermöglicht Personen, die im Ausland geboren wurden und mindestens ein mexikanischer Elternteil haben, die mexikanische Staatsbürgerschaft zu erwerben und Zugang zu allen nationalen Sozialleistungen zu erhalten, ohne dass eine Apostille oder eine offizielle Übersetzung der ausländischen Geburtsurkunde erforderlich ist (insbesondere für US-amerikanische Dokumente). Außerdem haben die Landesbehörden für bestimmte Zeiträume die Gebühren für die Einreichung von Dokumenten zur Staatsbürgerschaft vorübergehend ausgesetzt.
Die praktische Umsetzung des Programms obliegt den Standesämtern (Registro Civil). In jedem Bundesstaat sind bestimmte Standesämter für diese Dienstleistungen zuständig.
iel des Programms „Yo – México“ ist es, Mexikanern im Ausland die Möglichkeit zu geben, sich in das soziale, Bildungs-, Arbeits- und Wirtschaftsleben Mexikos zu integrieren, indem sie eine Geburtsurkunde und einen nationalen Personalausweis erhalten.
Für die Inanspruchnahme des Services müssen beim Standesamt eingereicht werden:
- Original und Kopie der ausländischen Geburtsurkunde;
- Zwei Kopien eines Ausweises;
- Geburtsurkunde des mexikanischen Elternteils;
- Bescheinigung über Nichtregistrierung (am Ort der Geburt);
- Antragsformular (am Ort der Einreichung).
Für Minderjährige können die Dokumente von nahen Angehörigen eingereicht werden.
Änderungen bei Apostillierungsbehörden in mehreren Staaten
Wie bereits zuvor von Schmidt & Schmidt berichte, haben in jüngster Zeit mehrere Staaten die zuständigen Behörden und Amtspersonen für die Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland geändert. In Indien ist die für Apostillen zuständige Abteilung die Abteilung für konsularische, Pass- und Visafragen (Consular, Passport and Visa (CPV) Division) des Außenministeriums.
In Finnland wurde die Zuständigkeit für Apostillen auf die Agentur für digitale und demografische Daten (Digi- ja väestötietovirasto) übertragen.
Die kolumbianischen Behörden haben das Recht zur Beglaubigung von Dokumenten dem Botschafter sowie dem Leiter der Abteilung für Apostille- und Legalisierungskoordination übertragen.
Die Behörden Andorras haben zusätzlich dem Generaldirektor des Außenministeriums sowie dem Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen das Recht zur Apostillierung von Dokumenten übertragen.
Ihrerseits hat die Regierung Venezuelas den Generaldirektor der Direktion für konsularische Angelegenheiten und den Koordinator der Abteilung für Legalisierung und Apostille des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, Dokumente durch Apostille zu beglaubigen.
Die usbekischen Behörden haben die regionalen Justizbehörden ermächtigt, Dokumente zu apostillieren. In Uruguay wird die zur Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille befugte Stelle offiziell als Generaldirektion für konsularische Dienste bezeichnet.
Auf den Britischen Jungferninseln (ein britisches Überseegebiet) wurde das Büro des Vizegouverneurs zur alleinigen Behörde ernannt, die zur Apostillierung von Dokumenten befugt ist. Auf den Bermudainseln wurde die Zuständigkeit für die Apostillierung an das Parlamentarische Registrierungsamt übertragen. In Saint Lucia sowie in Saint Vincent und den Grenadinen wurde der Registrar des Obersten Gerichts durch den Sekretär des Obersten Gerichts als zuständige Person für die Apostillierung ersetzt.
Darüber hinaus hat Kuba die Zuständigkeit für die konsularische Legalisierung vorübergehend vom Außenministerium auf das Justizministerium übertragen. Diese Maßnahme ist als Übergangslösung vorgesehen – die offizielle Regierung in Havanna beabsichtigt, dem Haager Übereinkommen beizutreten und das Apostille-Verfahren einzuführen.
Die Behörden von Saint Kitts und Nevis haben den General Solicitor, den Hauptsekretär des Büros des Premierministers sowie den Registrar des Obersten Gerichts aus der Liste der zur Apostillierung befugten Amtsträger gestrichen. Neu in die Liste aufgenommen wurde der Rechtsberater der Rechtsabteilung der Verwaltung von Nevis.
In Malta wurde die zuständige Apostillierungsbehörde im Zuge einer Verwaltungsreform geändert. Die Apostillierung wird nun vom Büro des Vizepremierministers sowie dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Tourismus durchgeführt.
Was ist eine Apostille?
Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Apostillierung und Legalisation von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden – wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisierung verschiedenster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen in diesem Bereich an, darunter die Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, die Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Stellen und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt. Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisation und Apostille für Mexiko und andere Länder finden Sie auf unserer Website.