Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse polnischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung an.
Unternehmen in Polen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer oder Papierform. Je nach Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Die polnischen Standards der Bilanzierung stimmen weitestgehend mit den IFRS überein. Ein Großteil der Unternehmen übermittelt die Jahresabschlüsse an das Nationale Gerichtsregister (KRS).
Zur Vorlage der vollständigen Jahresabschlüsse in Polen sind verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Genossenschaften mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaften
- Personengesellschaften
- Zweigstellen ausländischer Unternehmen
Unternehmen, die nicht beim KRS anmeldepflichtig sind, reichen ihre Jahresabschlüsse in vereinfachter Form bei den Finanzämtern ein.
Ein vollständiger Jahresabschluss bei Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss bis zum 16. Juli des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres vorgelegt werden. Für verspätete Vorlagen sind Sanktionen vorgesehen.
Ein vollständiger Jahresbericht enthält:
- Jahresabschluss
- Erklärung
- Tätigkeitsbericht
- Bestätigungsvermerk
- Bericht der allgemeinen Gesellschafterversammlung
- Entscheidung über Gewinn- oder Verlustverteilung
Der Jahresabschluss enthält:
- Einführung
- Bilanz
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse bei einem Großteil der Unternehmen erfolgt durch das KRS. Informationen aus den Jahresabschlüssen sind öffentlich, werden aber auf persönliche Anfrage beim Nationalen Gerichtsregister bereitgestellt. Sollte eine direkte Anfrage beim KRS nicht möglich sein, ist es ratsam, die Dienste von Analysefirmen, die Registerinformationen sammelt, in Anspruch zu nehmen.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens und seine Registernummer notwendig.
Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der polnischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Jahresabschluss aus Polen | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für die deutsche Übersetzung eines Jahresabschlusses aus Polen | ab 41,65 € | ab 35,00 € |