Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse luxemburgischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung an.
Unternehmen in Luxemburg sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Rechtsform, Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Luxemburgische Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, richten sich nach den IFRS, kleine und mittlere Unternehmen nach nationalen Standards.
Jahresabschlüsse in Luxemburg werden an das Handelsregister (RCS) übermittelt.
Die Frist für die Vorlage der Jahresabschlüsse beträgt sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Innerhalb von sechs Monaten muss eine Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses stattfinden, anschließend ist ein Monat zur Vorlage des Abschlusses vorgesehen.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Vereinfachte Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Anteilsbeschränkte Genossenschaften
- Aktiengesellschaften
- Personengesellschaften
- Privatunternehmen
Kleinunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Bilanz
- Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung
- Verkürzter Anhang
Als klein gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 4,4 Mio. Euro, einem Umsatz von bis zu 8,8 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von bis zu 50 Personen.
Mittelgroße Unternehmen müssen einreichen:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Als mittelgroß gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 20 Mio. Euro, einem Umsatz von bis zu 40 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von bis zu 250 Personen.
Großunternehmen müssen einreichen:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Detaillierter Anhang
- Bericht des Aufsichtsrates
Als groß gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro, einem Umsatz von über 40 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von über 250 Personen.
Kleinunternehmen sind vom Audit befreit, alle anderen müssen dem Jahresabschluss einen Bestätigungsvermerk beilegen.
Beispiel des Jahresabschlusses aus Luxemburg
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Handelsregister. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden. Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Geschäftsadresse und seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der Gesetzgebung Luxemburgs und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Luxemburg | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Luxemburg mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |