Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse von Unternehmen aus Japan in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Unternehmen, die in Japan registriert sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form.
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens entnommen werden. Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Der Zugang zur Datenbank der Jahresabschlüsse erfolgt über einen speziellen Online-Dienst. Für die Suche ist der vollständige Name des Unternehmens in japanischer oder englischer Sprache sowie seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der japanischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Japan | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Jahresabschlusses aus Japan | ab 41,65 € | ab 35,00 € |