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Schmidt & Schmidt

Europäische und amerikanische Sanktionen: Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner

  1. Startseite

Ansprechpartner

Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

Beim Export Ihrer Produkte und Dienstleistungen nach Russland müssten wirtschaftliche Sanktionen der EU, der USA und Großbritannien in Betracht genommen werden. 2012 wurden personenbezogene und sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Verstöße gegen Sanktionen können große Bußgelder und sogar Freiheitsentziehung als Folge haben. Beispielsweise, wird nach dem U.S.- Recht bis zu $1,000,000 Dollars und Freiheitsentziehung bis 20 Jahre vorgesehen! Um solche Risiken zu minimieren, empfehlen wir Ihnen eine Sanktionslistenprüfung bei Schmidt & Schmidt zu beantragen!

1. Welche Sanktionen wurden gegen Russland verhängt?
Man unterscheidet zwischen personenbezogenen und sektoralen Wirtschaftssanktionen. Personenbezogene Sanktionen verbieten alle Geschäfte mit jeweiligen Personen und Organisationen.
Sektorale Sanktionen entfalten ihre Wirkung in konkreten Wirtschaftszweigen. Darunter fällt Waffenembargo, Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter und gewisse Zugangsbegrenzungen zum europäischen Kapitalmarkt.

2. Für wen ist diese Information wichtig?
Vor allem für Geschäftsleute und Unternehmen. Sanktionsforderungen sind rechtlich verpflichtend, wenn Sie 1) sich ständig in der EU, den USA oder Großbritannien aufhalten, 2) in der EU, den USA oder Großbritannien geschäftlich tätig sind, 3) europäischer/amerikanischer/britischer Staatsbürger sind.

3. Wie agiert man in aktuellen Sanktionsbedingungen?
Vor allem ist es empfehlenswert, beim bevorstehenden Geschäftskontakt ein Sanktionslisten-Screening durchzuführen. In manchen Fällen ist es sogar möglich, eine Genehmigung für jeweiliges Geschäft zu beantragen. Um mögliche Zusammenarbeit einzuschätzen und Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei Schmidt & Schmidt zu vereinbaren!

Аmerikanische Sanktionen

Amerikanische Sanktionen werden von folgenden Verordnungen geregelt:

  • Personenbezogene Sanktionen gegen Personen und Organisationen (List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons)
  • Sektorale Wirtschaftssanktionen(Sectoral Sanctions Identification List)
  • Investitions - und Ausfuhrverbote im Bereich von Import/Export und bestimmten Gütergruppen

Wenn gegen Ihren Geschäftspartner personenbezogene Sanktionen verhängt wurden, dann sind alle Geschäfte mit ihm verboten. Allerdings verbieten sektorale Sanktionen nur konkrete Arten von Geschäften. Andere Geschäfte sind dann rechtmäßig.

Für Verstöße gegen Sanktionen wird nach dem U.S.- Recht bis zu $1,000,000 Dollars und Freiheitsentziehung bis 20 Jahre vorgesehen.

Wie kann man alle Rechtsnormen befolgen und trotzdem mit Russland zusammen arbeiten?

Schmidt & Schmidt hilft Ihnen in allen Angelegenheiten! Wir werden überprüfen, ob Ihr Geschäftspartner auf den Sanktionslisten steht und ob diese Zusammenarbeit staatlich genehmigt werden könnte.

Europäische Sanktionen

Wegen großer Anzahl an Beschlüssen und Verordnungen, sind europäische Sanktionen etwas komplexer, als in den USA. Die Sanktionen kann man in drei Gruppen unterteilen:

  • Personenbezogene Sanktionen gegen Personen und Organisationen
    Personenbezogene Sanktionen werden vom EU-Beschluss 2014/145/GASP und Verordnung (EU) 269/2014 geregelt. Aktuell sind 150 Personen und 38 Organisation auf der Sanktionsliste. Eigentum dieser Personen/Organisationen sind auf dem Gebiet der Europäischen Union eingefroren. Außerdem gilt ein Verfügungsverbot.
    Allerdings gibt es kleine Ausnahmen – Sie dürfen mit Ihrem Geschäftspartner arbeiten, wenn er mit "blockierten" Personen, Unternehmen, Einrichtungen verbunden ist, aber auf der Sanktionsliste nicht steht.
  • Sektorale Wirtschaftssanktionen
    Für europäische finanzielle Einrichtungen gilt das Verbot der Kreditfinanzierung von drei russischen Unternehmen ("Rosneft", "Transneft", "Gazprom Neft") und drei großen Konzernen ("Uralwagonzawod", "Оboronprom" und Vereinigte Flugkorporation). Im Gesamten wurden 20 russische Unternehmen von Sanktionen betroffen (EU-Beschluss 2014/512/GASP, EU-Verordnung 833/2014).
  • Krim/Sewastopol-Sanktionen
    Diese Sanktionsgruppe enthält Investitionsverbote und wird vom EU-Beschluss 2014/386/GASP und EU-Verordnung 208/2014 geregelt.

Britische Sanktionen

Aktuell gelten für Großbritannien europäische Verordnungen und Beschlüsse. Für Geschäftsleute gelten die Regeln, die schon obengenannt wurden.
Britische Gesetze sehen Verbote für den Handel mit Gazprom Neft, Gazprombank, Rosneft, Sberbank, etc.
Da im März 2019 Großbritannien die EU verlassen wird, wurde vom Parlament schon ein eigenes „Magnitski-Gesetz“ (Sanctions – and Anti-Money Laundring Act) verabschiedet. Nach dem Gesetz, werden die Gelder der betroffenen Personen eingefroren. Außerdem werden die Namen russischer Geschäftsleute, die in britischen Steueroasen Gelder haben, preisgegeben.
Schmidt & Schmidt beratet Sie gerne und hilft Ihnen, sich in neuen Bedingungen zurechtzufinden!

Für wen ist diese Information wichtig?

Für Verstöße gegen Sanktionen wird strafrechtliche Haftung vorgesehen. Zum Beispiel, gemäß Außenwirtschaftsgesetz beträgt die Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahre.

Wie agiert man in aktuellen Sanktionsbedingungen?

Europäische Sanktionen wurden schon 3 Mal verlängert. Höchswahrscheinlich werden Sanktionen im Sommer 2018 nochmal verlängert. Schmidt & Schmidt verfügt über große Erfahrung im Exportmanagement, was der Schlüssel zum Erfolg ihres Unternehmens auf dem Russischen Markt ist. Als professionelles Team organisieren wir die reibungslose und zuverlässige Abwicklung komplexer Exportprojekte in Russland und helfen Ihnen gerne, auch in Sanktionsbedingungen auf dem internationalen Wirtschaftsmarkt erfolgreich zu bleiben!

Kundenbewertungen

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13 Mai 2025

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07 Mai 2025

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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