Am 26. März 2020 tritt der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) Nr.14 in Kraft, der am 21. Februar 2020 verabschiedet wurde. Es handelt sich um die Änderungen im Plan in den technischen Regelwerken der EAWU/Zollunion.
Der Plan bezüglich der Ausarbeitung und nochmaliger Durchsicht der Regelwerke wurde durch den Rat von der EWK Nr. 79 vom 1. April 2014 verabschiedet. Auf Basis dessen Anwendung in der Praxis wird der genannte Plan regelmäßig aktualisiert.
Jetzt geht es um eine Eintragung in den Abschnitt II (die Nomenklatur der Regelwerke, die noch eine Fertigstellung braucht) zwei neue Positionen bezüglich der Aktualisierung von TR ZU 034/2013 „Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten“ :
- eine nochmalige Durchsicht zur Kennzeichnung (Angabe des Nährwerts von Schlacht- und Fleischprodukten);
- eine genauere Bestimmung der Begriffe im Regelwerk.
Die Änderungen sind in den Positionen 43 und 44 angeheftet.
Die ersten Änderungen bereitet die Russische Föderation unter der Teilnahme von den anderen Mitgliedstaaten der EAWU bis zum zweiten Vierteljahr 2021 vor, die zweiten – von der Republik Kasachstan in einem Jahr.