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TR EAWU 041/2017: Aktueller Stand der technischen Regulierung für chemische Produkte. Teil 1

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TR EAWU 041/2017: Aktueller Stand der technischen Regulierung für chemische Produkte. Teil 1

Das technische Regelwerk wurde am 03. März 2017 verabschiedet.
In der Eurasischen Wirtschaftsunion gab es lange keine einheitlichen technischen Vorschriften für alle chemischen Stoffe wie zum Beispiel REACH in Europa, sodass mehrere Regelwerke für die verschiedenen chemischen Produkte angewandt werden mussten, wie zum Beispiel

  • Staatliche Registrierung - Für eine Vielzahl von chemischen Produkten, die im Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission aufgelistet sind: zum Beispiel Desinfektionsmittel,
    Mineralprodukte für den Gebrauch in der Trinkwasserversorgung oder für den Kontakt mit Lebensmitteln (Zolltarifnummer 3802), Mittel zum Beschleunigen der Färbung oder Fixierung von Farbstoffen und andere Produkte, die ihre Anwendung in Textil-, Papier-, Lederindustrie finden (Zolltarifnummer 3809), Organische Lösungs- und Verdünnungsmittel (Zolltarifnummer 3814 00)
    Frostschutzmittel, Chemische Produkte aus der Gruppe 3824.
  • EAC Konformitätsverfahren - In der EAWU wurde eine Reihe von technischen Regelwerken verabschiedet, die für einige chemische Produkte ausschlaggebend sind:
    • TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten
    • TR EAWU 039/2016 Über die Anforderungen an Mineraldünger
    • TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten

Ziel des Regelwerks TR EAWU 041/201 ist es, einheitliche verbindliche Anforderungen an chemische Produkte festzulegen, die innerhalb der EAWU gelten.
In der jetzigen Fassung des technischen Regelwerks ist festgelegt, dass alle chemischen Erzeugnisse, mit Ausnahme der in der Liste in Anhang Nr. 1 aufgeführten Erzeugnisse, unter die technische Regulierung TR EAWU 041/2017 fallen.

  • organische Syntheseprodukte
  • Säure, Salze und Basen
  • unorganische Syntheseprodukte
  • Stoffe für die Produktion von Kunststoff, Gummi, Kautschuk, Polymere, Kunstfaser
  • Landwirtschaftliche Produkte – Pflanzenschutzmittel, Herbizide
  • Anstrichmittel
  • Haushaltschemie
  • andere chemische Produkte

Ausgeschlossen sind die im Anhang 1 aufgeführten Produkte:

  • Chemische Produkte für wissenschaftliche Zwecke
  • Bodenschätze
  • Medikamente
  • Parfümerie- und Kosmetikprodukte
  • Chemische Stoffe mit ionisierender Strahlung
  • Lebensmittel

Wann wird das TR EAWU 041/2017 in Kraft treten?

Das ursprüngliche Datum für das Inkrafttreten der TR EAWU 041/2017 war der 2. Juni 2021.
Gemäß dem Beschluss Nr. 19 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission mussten jedoch vor dem Inkrafttreten eine Reihe von "Dokumenten der zweiten Ebene" angenommen werden, ohne die die in dem Regelwerk festgelegten Verfahren nicht funktionieren können, und zwar:

  • das Verfahren zur Bildung und Führung des Registers der chemischen Stoffe und Gemische der EAEU;
  • das Verfahren zur Anmeldung neuer chemischer Stoffe.

Es wurde ein neues Datum für das Inkrafttreten der Verordnung festgelegt: der 30. Dezember 2023, vorausgesetzt die Dokumente der zweiten Ebene rechtzeitig verabschiedet werden. Diese Dokumente sind noch nicht in Kraft getreten, so dass das genaue Datum des Inkrafttretens der TR EAWU 041/2017 noch offen ist. Es bleibt also abzuwarten, bis alle Unstimmigkeiten, die eine Genehmigung der Dokumente verhindern, ausgeräumt sind.

Einheitliches Register für chemische Stoffe und Gemische der EAWU

Einer der wichtigsten Schritte für das Inkrafttreten der TR EAWU 041/2017 ist die Erstellung eines Einheitlichen Registers für chemische Stoffe und Gemische der EAWU. In dem Register soll aus den nationalen Teilen bestehen und die Informationen über die Eigenschaften von chemischen Stoffen und Gemischen sowie deren Verbot oder Beschränkung auf dem Gebiet der EAEU enthalten.
Nationale Teile des Registers wurden durch das Inventurverfahren, das bereits abgeschlossen ist, gebildet.

Die Inventur wurde für alle chemischen Stoffe (einschließlich Mischungen) durchgeführt, die auf dem Territorium des jeweiligen Mitgliedsstaates im Umlauf sind oder in Zukunft in Umlauf kommen sollen. Im Rahmen der Inventur kann jede juristische Person oder jeder Einzelunternehmer Informationen zur Identifizierung von chemischen Stoffen (die in einer Konzentration von mehr als 0,1 % in chemischen Produkten enthalten sind) und die Ergebnisse der Gefahreneinstufung in Form einer einzigen Vorlage übermitteln.

In der Russischen Föderation wurde dieses Verfahren von Mai 2019 bis Dezember 2020 durchgeführt. Daraufhin wurde eine einheitliche Datenbank der Chemikalien erstellt und in das Informationssystem des Ministeriums für Industrie und Handel aufgenommen. Die von den bevollmächtigten Stellen der EAWU-Länder eingeholten Informationen werden dann an die Eurasische Wirtschaftskommission weitergeleitet, um ein Einheitliches Register zu erstellen.

Die Aufnahme eines chemischen Stoffs oder Gemischs in das Register ermöglicht es, ihn als bereits "vorhanden" zu deklarieren. Nach dem Inkrafttreten des TR EAWU 041/2017 werden diejenigen chemischen Stoffe, die nicht in das Register aufgenommen werden, als "neu" betrachtet und müssen ein Anmeldeverfahren – Notifizierung – durchlaufen.

Was ist ein Inventurverfahren?

Das Inventurverfahren für chemische Stoffe war ein freiwilliges Verfahren, bei dem ein Unternehmen das Recht hatte, Informationen über chemische Stoffe zur Aufnahme in das Verzeichnis vorzulegen und sie damit als im Zollgebiet der Union "vorhanden" zu deklarieren. Nach dem Inkrafttreten der TR EAWU 041/2017 werden alle chemischen Stoffe, über die keine Informationen im Register vorhanden sind, als "neu" für das Zollgebiet der Union betrachtet und müssen vor dem Inverkehrbringen ein Anmeldeverfahren durchlaufen – Notifizierung. Notifizierung ist eine umfassende Untersuchung der gefährlichen Eigenschaften der Chemikalie und eine Risikoanalyse der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit der Fertigstellung des Berichts über die Stoffsicherheit.

Was tun, wenn der Hersteller das Inventurverfahren verpasst hat?

Unternehmen, die aus verschiedenen Gründen an dem Inventurverfahren nicht teilgenommen haben, können in dem nationalen Register überprüfen, ob die Chemikalie von einem anderen Hersteller eingetragen wurde. Das russische Register umfasst etwa 80.000 Stoffe und Gemische. Am besten sucht man nach der CAS-Nummer oder dem Namen (Synonyme) zu suchen. Wenn Ihre Stoffe auf der Liste stehen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Falls keine Informationen über diese Stoffe vorliegen, wird empfohlen, auf das Einheitliche Register der Union zu warten. Es kann passieren, dass der Stoff in dem nationalen Register eines anderen Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragen wurde.
Wenn ein Stoff nicht in dem Einheitlichen Register der Union aufgeführt ist, können die Unternehmen eine weitere Möglichkeit nutzen. Gemäß dem Beschlussentwurf des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission können die Hersteller innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der TR EAWU 041/2017 Informationen über einen chemischen Stoff zur Aufnahme in das Register ohne Anmeldeverfahren einreichen, wenn sie nachweisen können, dass die gemeldeten chemischen Stoffe vor dem Inkrafttreten der TR EAWU 041/2017 auf dem Unionsmarkt in Umlauf waren. Bei den Belegen kann es sich um einen Liefervertrag (Kauf- und Verkaufsvertrag), einen Frachtbrief, Informationen über das Vorhandensein des chemischen Stoffes im nationalen Verzeichnis chemischer Erzeugnisse des Mitgliedstaates usw. handeln. Dieser Mechanismus wird nach der Veröffentlichung des Einheitlichen Register der Chemikalien präzisiert.

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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EAC Kennzeichnung
7. Februar 2023

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