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In Saudi-Arabien wird es möglich sein, Apostille zu beantragen

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 In Saudi-Arabien wird es möglich sein, Apostille zu beantragen

Saudi-Arabien ist dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten. Das Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt.

Am 8. April 2022 hinterlegte Saudi-Arabien seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen von 1961. Damit werden die ausländische Urkunden von der Legalisation befreit.

Das Übereinkommen sieht ein besonderes Zeichen (Stempel) vor, das auf offiziellen Unterlagen angebracht wird, die in einem Staat erstellt wurden und in einen anderen Staat übertragen werden sollen. Dieses Zeichen heißt Apostille und ersetzt das Verfahren der Legalisierung. Das Apostille-Übereinkommen tritt am 7. Dezember 2022 für Saudi-Arabien in Kraft.

Saudi-Arabien wurde das 123. Land, das dieses Übereinkommen ratifizierte. Der Beitritt Saudi-Arabiens zur Konvention ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens zeigt es deutlich das gestiegene Interesse an dem Apostille-Übereinkommen im Nahen Osten. Das Apostille-Übereinkommen trat für Bahrain am 31. Dezember 2013 und für Oman am 30. Januar 2012 in Kraft. Zweitens wird es den Umlauf von Regierungsdokumenten in dieser Region (und auch weltweit) erheblich erleichtern, da in einigen dieser Länder die Beglaubigung, insbesondere von Handelsdokumenten, entweder sehr teuer ist oder die Gebühren von einem Prozentsatz des Gesamtbetrags der Rechnung abhängen.

Es sei darauf hingewiesen, dass es vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens weiterhin notwendig ist, offizielle Dokumente in Saudi-Arabien durch das Verfahren der konsularischen Legalisierung zu anerkennen.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenSaudi Arabien
05 Mai 2022

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