Der pakistanische Präsident Arif Alvi genehmigte den Beitritt von Islamabad zum Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Nun muss der Antrag noch von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht genehmigt werden, danach können pakistanische Dokumente nach einem vereinfachten Verfahren – durch Anbringen eines Apostille-Stempels – legalisiert werden.
Laut dem pakistanischen Premierminister Shahbaz Sharif wird der Beitritt des Landes dem Apostille-Übereinkommen das Leben seiner Bürger, die sich derzeit im Ausland aufhalten, erleichtern.
„Pakistanische beglaubigte Dokumente werden in mehr als hundert Ländern akzeptiert“, betonte der Premierminister. Er wies auch darauf hin, dass das Außenministerium für die vereinfachte Legalisierung von Dokumenten in Pakistan zuständig sein wird.
Salman Sufi, Leiter für strategische Reformen, sagte, der Beitritt zur Haager Konvention sei eine große Erleichterung für die Pakistaner. Er wies darauf hin, dass die pakistanischen Behörden sich jetzt darauf vorbereiten, Änderungen an der Gesetzgebung des Landes vorzunehmen, die die vollständige Anwendung des Apostille-Verfahrens auf seinem gesamten Territorium ermöglichen.