Die Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion verhandelt über die Verabschiedung des neuen technischen Regelwerkes „Über die Sicherheit der Produkte, die zum Zivilschutz und Schutz im Ausnahmezustand bestimmt ist“.
Das neue Regelwerk vereinheitlicht Anforderungen zur Sicherheit der Technik, die zum Zivilschutz und im Ausnahmezustand benutzt wird. Die Vorschriften enthalten Regeln über Identifikation, Markierung und Formen der Konformitätsbewertung.
Unter den Anwendungsbereich des technischen Regelwerkes „Über die Sicherheit der Produkte, die zum Zivilschutz und Schutz im Ausnahmezustand bestimmt ist“ fällt folgende Produkte:
- Hermetische Türen
- Lüfter
- Telekommunikationstechnik für Benachrichtigung der Bevölkerung
- Notfall – und Rettungsfahrzeuge
- Luftverkehrsmittel
- Monitoring-Systeme
- Mittel zur Strukturaufklärung und Kontrolle
- Personenschutzmittel
Bevor die Produkte in der Europäischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht wird, muss die Konformität mit den einschlägigen technischen Regelwerken bestätigt werden. Dafür sind drei Verfahren (1c, 2c und 3c) vorgesehen.
Die Geltungsdauer des EAC Zertifikats beläuft sich auf max. 3 Jahre für Serienproduktion und max. 1 Jahre für Serienlieferung.
Wann das technische Regelwerk in Kraft treten wird, ist noch unbekannt. Aktuell laufen Verhandlungen, und das Projekt des technischen Regelwerkes wird von Experten analysiert.