Die Regierung der Russischen Föderation hat neue Listen genehmigt: die einheitlichen Listen der Produkte, die der obligatorischen EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung unterliegen.
Die neue Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte umfasst 26 Produktgruppen, darunter Ölprodukte, Rohre und Rohrleitungsteile, Zement, Heizkörper, Zivil- und Dienstwaffen, Patronen, und Bergbauausrüstung. EAC deklarierungspflichtige Produkte sind wiederum 67 Produktgruppen, darunter insbesondere Geschirr, Mineral- und Phosphatdünger, Haushaltschemie, Farben und Lacke, Batterien und Akkus sowie Desinfektionsmittel.
Zu den im Beschluss Nr. 2425 enthaltenen Listen der Produkte werden Informationen hinzugefügt, die Anforderungen für diese Produkte, Regeln und Methoden für Prüfungen, sowie die erforderlichen Regeln der Auswahl von Mustern festlegen. Darüber hinaus werden die in diesen Listen enthaltenen Produkte durch die jeweilige Zolltarifnummer identifiziert.
Der Beschluss Nr. 2425 tritt am 1. September 2022 in Kraft, mit Ausnahme der Anforderungen für Objekte der obligatorischen Konformitätsbewertung, die erstmals in die Listen aufgenommen wurden, für die das Datum des Inkrafttretens auf den 1. September 2023 festgelegt ist. Damit haben Hersteller und Lieferanten von Produkten die Möglichkeit, sich auf die Umsetzung verbindlicher Anforderungen vorzubereiten, und Zertifizierungsstellen sowie Prüflaboratorien eine entsprechende Akkreditierung für die Arbeit mit neuen Gegenständen der Konformitätsbewertung zu erhalten. Beschluss Nr. 2425 gilt bis zum 1. September 2028.
Der Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2009 Nr. 982 „Über die Genehmigung einer einzigen Liste von Produkten, die einer obligatorischen EAC Zertifizierung unterliegen, und einer einzigen Liste von Produkten, deren Konformität bestätigt in Form einer EAC Deklarierung wird“ gilt bis zum 01.09.2022. Früher ausgestellte Konformitätsbescheinigungen für Produkte gelten bis zu dem darin angegebenen Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 01.09.2025.