Am 5. Januar 2021 trat in Indonesien das Präsidialdekret Nr. 2 über die Ratifizierung des "Haager Übereinkommens” in Kraft. Damit ist die Legalisierung ausländischer öffentlicher Dokumente nicht mehr erforderlich.
Ausländische Dokumente, die mit der Apostille beglaubigt werden, sind in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt, deswegen ist keine andere Form der Zertifizierung wie beispielsweise die konsularische Legalisation erforderlich. Dadurch werden die Kosten und der Zeitaufwand für die Zertifizierung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind 118 Staaten dem Konvent beigetreten, einschließlich der Russischen Föderation.
Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates in Größe von 9x9 cm. Dieser Stempel enthält Überschrift "Apostille" und den Namen des Haager Übereinkommens in französischer Sprache (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) .
Indonesien hat eine Ausnahme gemäß §1 des Haager Übereinkommens aufgenommen. Für Dokumente, die von der indonesischen Staatsanwaltschaft ausgestellt wurden, ist weiterhin eine Legalisierung erforderlich.
Die Umsetzung des Übereinkommens in Indonesien befindet sich in einem frühen Stadium. Derzeit wurde noch keine Stelle in Indonesien für die Anbringung der Apostille benannt. Daher ist die Legalisierung von staatlichen Dokumenten, die in Indonesien ausgestellt und außerhalb dieses Staates verwendet werden, weiterhin erforderlich.
Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen wie z.B. konsularische Legalisation oder Apostille zur Zertifizierung staatlich anerkannter Dokumente gemäß dem Haager Übereinkommen in mehr als 100 Ländern der Welt an.