Vor kurzem wurde das technische Regelwerk der EAWU TR ZU 021/2011 „Über die Lebensmittelsicherheit“ teilweise geändert.
Mit den folgenden Gruppen der Produkte kommt es eine Präzisierung der Anforderungen vor: Nahrungsergänzungsmittel, Waren der Kinderernährung, Nahrungsmittel etc.
Die neuen Normativen für die obengenannten Produkte werden eingeführt:
- Die Anforderungen zur täglichen Aufnahme von Nahrungsmitteln und biologisch aktiven Substanzen
- Die Anforderungen zur Form von Vitaminen und Mineralstoffen zur Verwendung bei der Herstellung dieser Produkte
Im Regelwerk werden auch die Sicherheitsanforderungen stehen, die auch früher nicht vorhanden waren. Es werden auch die Sicherheitsmerkmale erneut festgesetzt. Die zulässigen Gehalte der toxischen Elemente und mikrobiologischen Indikatoren müssen auch präzisiert werden.
Es lohnt sich zu betonen, dass die Terminologie im Reglement auch geändert wird.
Die folgenden Begriffe erscheinen:
- „Die adäquate Ebene des Verbrauchs“
- „Der obere zulässige Verbrauch“
- „Die Bestrahlung von Lebensmitteln“
- „Die bestrahlten (strahlenbehandelten) Lebensmittel“