Ab 17. Juni 2012 wurde die pflichtige elektronische Zollvoranmeldung bei der Einfuhr im Straßenverkehr in Zollgebiet der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland eigeführt.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Risiken bei der Zollanmeldung zu minimieren und die Zollabfertigung zu beschleunigen. Die neue Regelung betrifft Exporteure, Beförderer, Logistikunternehmen, Zollvertreter und andere Wirtschaftsbeteiligte.
Gemäß den Bestimmungen sollen die importierten Güter im Straßenverkehr mindestens vor 2 Stunden vor Zollkontrolle angemeldet werden.