Die Produkte, die eine Bestandsaufnahme hatten, sind im staatlichen Teil des-Registers von EAWU für Chemikalien und Gemische und brauchen keine Notifizierung nach dem Inkrafttreten TR EAWU 041/2017
Wer kann die Bestandsaufnahme von Stoffen durchführen?
- Russischer Produzent der Substanz;
- Importeur;
- Vertreiber;
- Vertreter des ausländischen Produzenten in Russland;
- Hersteller von fertigen Parfümerie- und Kosmetikprodukten.
Wann ist es notwendig, eine Bestandsaufnahme der chemischen Stoffe für den Hersteller von Parfümerie- und Kosmetikfertigprodukten durchzuführen?
- Wenn Sie selbst Hersteller eines Stoffes sind, bereiten Sie z.B. eine Lösung aus pflanzlichen Rohstoffen vor;
- Wenn Sie Lieferant/Einführer eines Stoffes direkt von einem ausländischen Hersteller sind und es keinen Vertreter dieses Herstellers oder seines Vertreibers in der Russischen Föderation gibt.
Nach den Dokumentenentwürfen der zweiten Stufe ist die Durchführung der Bestandsaufnahme bis zum 1. Juli 2020 und später – bis zum 2. Juni 2023 – geplant, jedoch bereits mit der Vorlage von Dokumenten, die den Verkehr des Stoffes auf dem Gebiet der Union vor dem Inkrafttreten von TR EAWU 041/2017 bestätigen. Wenn nach dem 2. Juni 2023 kein chemischer Stoff im Register enthalten ist, sollte eine Notifizierung erfolgen.
Die Stoffe, die einen pflanzlichen Ursprung haben und die ätherischen Öle: Derzeit gibt es keine eindeutige und offizielle Antwort der Regulierungsbehörden auf die Ausdehnung des Regelwerks auf die solchen Stoffe. Eine Bestandsaufnahme der solchen Stoffe erscheint am besten geeignet, da sie weniger kostspielig ist als eine mögliche weitere obligatorische Notifizierung.
Achtung! Hersteller und Importeure von Haushaltschemie und synthetischen Reinigungsmitteln! Das technische Regelwerk 041/2017 gilt für Haushaltschemie und synthetischen Reinigungsmitteln in vollem Umfang - sowohl für Stoffe in der Zusammensetzung als auch für Fertigprodukte als chemisches Gemisch. TR ZU 041/2017 wird für Haushaltschemie und synthetische Reinigungsmittel in vollem Umfang anwendbar sein, bis ein technisches Regelwerk für Haushaltschemie und synthetische Reinigungsmittel verabschiedet ist, die sich derzeit in einer der letzten Ausarbeitungsphasen befindet.