Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskomission (EWK) verabschiedet das Technische Regelwerk „Über die Chemikaliensicherheit“.
Am 3. März 2017 verabschiedete der Rat der EWK das Technische Regelwerk der EAWU „Über die Chemikaliensicherheit“. Das Dokument legt sowohl einheitliche verpflichtende Anforderungen an auf dem Gebiet der EAWU hergestellte chemische Produkte, als auch Regeln und Form der Konformitätsbewertung, Regeln der Identifikation, Anforderungen an die Terminologie, Kennzeichnung und Regeln derer Markierung fest.
Das Technische Regelwerk stellt ein Pendant zur REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 dar.
Das verabschiedete Technische Regelwerk zielt sowohl auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung, als auch auf den Schutz der Umwelt ab und soll Handlungen vorbeugen, die geeignet sind Verbraucher im Bereich der Sicherheit in die Irre zu führen.
Das Regelwerk sieht die Einführung und die Leitung eines Registers chemischer Stoffe und Gemische vor, welche auf dem Gebiet der EAWU verwendet werden. Die Aufnahme der chemischen Stoffe und Gemische in das Register ist ein wesentlicher Umstand für den Erhalt der staatlichen Registrierung.
Abhängig von der Form der gefährlichen Einwirkung, aufgrund der physisch-chemischen Eigenschaften der chemischen Produkte, werden diese in 13 Kategorien unterteilt: Explosivstoffe, Druckgase, Brenngase, selbstzersetzliche Stoffe, selbsterhitzungsfähige Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden usw.
Fragen zur Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und speziellen Flüssigkeiten, werden im TR ZU 030/2012 "Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten" geregelt.