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Die Apostille-Konvention tritt in Senegal in Kraft

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Die Apostille-Konvention tritt in Senegal in Kraft

Am 23. März 2023 trat die Konvention vom 5. Oktober 1961 zur Aufhebung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden für die Republik Senegal in Kraft. Die entsprechende Erklärung ist auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.

Infolgedessen wird die Apostille in Senegal ab dem 1. April 2023 angewendet.

Die Behörden Senegals reichten die Dokumente im Juli 2022 zur Aufbewahrung bei der Haager Konferenz ein. Das Apostille-Verfahren in der Republik wird dem Außenministerium übertragen. Die Behörde hat die Neuerung offiziell für die Medien kommentiert.

"Wenn eine Geburtsurkunde hier in Senegal für eine senegalesische Person ausgestellt wird und diese sie im Ausland verwenden möchte, setzen wir den Konventionsstempel darauf, und das Dokument muss nicht zusätzlich in Frankreich beglaubigt werden. Ich glaube, dass dies Zeit und Geld sowohl für Senegalesen im Ausland als auch für Unternehmer sparen wird, die... für ihre Geschäfte ins Ausland gehen möchten", sagte die Außenministerin der Republik, Me Aïssata Tall Sall.

Sie betonte besonders, dass keines der Länder, die die Haager Konvention ratifiziert haben, Vorbehalte machte, als das Dokument für Senegal in Kraft trat.

"Das bedeutet, dass alle Staaten Vertrauen in die Zuverlässigkeit der senegalesischen Verwaltung haben. Wenn uns vertraut wird, bedeutet dies, dass wir als seriöser und vertrauenswürdiger Staat angesehen werden... Die Apostille-Konvention gilt als eines der am weitesten verbreiteten multilateralen Abkommen im Bereich der gegenseitigen Rechtshilfe", fasste die Außenministerin zusammen.

Senegals Beitritt zur Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 wurde ohne Einwände von 121 Staaten genehmigt. Die Behörden von drei europäischen Ländern: Österreich, Deutschland und den Niederlanden (einschließlich Aruba, Curaçao und Sint Maarten) haben bereits im Voraus angekündigt, dass sie senegalesische Apostillen nicht akzeptieren werden, mit Verweis auf Artikel 12 der Konvention. Für diese Länder wird weiterhin das Verfahren der konsularischen Legalisation gelten.

Nach verschiedenen Schätzungen gibt es derzeit zwischen 550.000 und 2,5 Millionen senegalesische Bürger im Ausland, die ständig auf Schwierigkeiten stoßen, weil sie Dokumente legalisieren müssen. Allein in Frankreich leben heute mehr als 100.000 senegalesische Auswanderer.

Die Apostille-Konvention erleichtert für diese Menschen den Prozess der Dokumentenlegalisierung und reduziert die damit verbundenen Kosten und Zeit. Dies ist ein wichtiger Schritt für Senegal, um die bürokratischen Hürden für seine Bürger im Ausland und für internationale Geschäftsleute, die in Senegal tätig sind, zu verringern.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
27 März 2023

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