Am 7. Februar 2020 fing eine öffentliche Diskussion über den Entwurf eines Verfahrens zur Einführung von Änderungen des technischen Regelwerks der EAWU TR ZU 021/2011 „Über Lebensmittelsicherheit“ an.
Um Hersteller und Verkäufer auf die neuen Anforderungen des Regelwerks vorzubereiten, wurde es vorgeschlagen, eine Übergangsfrist festzulegen. In der Zeit von dieser Frist soll es möglich sein, Waren nach den "alten" Standards herzustellen und zu verkaufen. Im Projekt wird das auch vorgesehen, 6 Monate nach Einführung der Änderungen Anpassungen vorzunehmen.
Es lohnt sich auch zu betonen, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf Lebensmittel haben, die bereits in Umlauf gebracht worden sind – sie werden vor angegebener Gültigkeitsdauer umgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheitsanforderungen für unverarbeitete Lebensmittelrohstoffe und daraus gewonnene Lebensmittelprodukte zu klären.
Die öffentliche Besprechung des Dokumententwurfs soll am 27. Februar 2020 stattfinden.