Am 29. November 2019 erfolgte die offizielle Veröffentlichung des Beschlusses des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) , mit der die Liste der Ausrüstungsgegenstände geändert wurde. Der Zollanmeldung ist eine Bescheinigung oder Konformitätserklärung gemäß TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ beizufügen.
Das Dokument wurde einige Tage zuvor - am 26. November 2019 - verabschiedet und tritt am 29. Dezember des laufenden Jahres in Kraft.
Die ersten Änderungen zielen darauf ab, technische Hindernisse für die Information der Zollbehörden über die verfügbaren Genehmigungen zu beseitigen. Offiziell wurde der Hinweis hinzugefügt, dass nicht nur die Dokumente selbst eingereicht werden dürfen, sondern auch Informationen über diese aus einem einzigen Register von Zertifikaten oder Erklärungen.
Darüber hinaus wurde eine weitere Gruppe für Geräte zum Bohren und Bohren von Löchern sowie zum Laden und Stauen von Sprenglöchern hinzugefügt - von 8412. Zu diesen Geräten gehören:
- Die pneumatische Perforatoren / Hämmer;
- Die Hämmer;
- Die Maschinen zum Bohren von Brunnen im Bergbau;
- Die Bohrinseln.
Die enthaltene Produktgruppe unterliegt ebenfalls einer Zertifizierungspflicht.