Am 2. März wurde der offizielle Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) Nummer 18 veröffentlicht, der die Änderungen für das Verzeichnis der Produktion beinhaltet, die die verbindlichen Anforderungen im Rahmen der EAWU hat.
Das Dokument wurde am 21. Februar verabschiedet und ist am 1. April 2020 in Kraft getreten.
Im Einheitsverzeichnis ist auch eine neue Position vorhanden – „67. Nikotinprodukte. Füllstoffe für Nikotinabgabesysteme, einschließlich der Füllstoffe, die kein Nikotin beinhalten“.
Die Nomenklatur wurde durch den Beschluss der Kommission der Zollunion (Nummer 526 vom 28 Januar 2011) verabschiedet.
Es ist anzumerken, dass am 14. Januar die neue Position in das Verzeichnis mit aufgenommen wurde. Eine solche Aktion ist durch das Kollegium der EWK bestätigt worden.