Am 17. Januar 2020 wurde der Beschluss des Verwaltungsrates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) Nr. 9 offiziell veröffentlicht und trat in Kraft, der die Änderungen im einheitlichen Verzeichnis der Produkte genehmigt, für die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion / Zollunion (EAWU/ZU) Sicherheitsanforderungen festgelegt worden sind.
Das Dokument wurde vor einigen Tagen verabschiedet - am 14. Januar 2020 und zur endgültigen Genehmigung legt es dem EWK-Rat für die Überprüfung vor.
Das ist eine Überarbeitung des Verzeichnisses, die mit Beschluss des EWK-Rats Nr. 526 vom 28. Januar 2011 verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung des Dokuments enthält 66 Artikel der unterschiedlichsten Warengruppe:
- Kinderprodukte
- Maschinen und Anlagen
- Medikamente Nahrungsmittel
- Waffen
- Alkohol
- Öl.
- Gas usw.
Jetzt ist die Aufnahme von 67 Stellen genehmigt, wodurch die Gruppe der nikotinhaltigen Produkte, Füllstoffe für Nikotinabgabesysteme, einschließlich nikotinfreier Produkte, konsolidiert wird. Nach der Annahme des Dokuments durch den EWK-Rat treten die Neuerungen in einem Monat in Kraft.