Der Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) legte das Verzeichnis der Warenarten fest, die sich unter der sanitären und epidemiologischen Überwachung befinden.
Das Dokument enthielt 18 Produkttypen und ein zusätzliches Produkt, das Produkte umfasst, für die die Mitgliedstaaten vorübergehende Hygienemaßnahmen einführen können.
Zu den Hauptgruppen der kontrollierten Produkte gehören die folgenden Arten:
- Anti-Gold-Reagenzien;
- Produkte zur Luftreinigung und Filtration;
- Waren, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen;
- Agrochemikalien und Pestizide;
- PSA; Tabakerzeugnisse, einschließlich Rohstoffe;
- Baustoffe, die radioaktive Stoffe enthalten;
- Waren mit ionisierender Strahlung;
- Kleidung, Schuhe und Materialien, die mit der menschlichen Haut in Kontakt kommen;
- Produkte aus natürlichen Rohstoffen, die während des Herstellungsprozesses verarbeitet werden;
- Verlagsprodukte für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen;
- Produkte der Instrumenten- und Maschinenbauindustrie;
- synthetische, polymere und andere Materialien für Bau-, Transport- und Haushaltswaren;
- chemische und petrochemische Produkte, Farben und Lacke, haushaltschemische Produkte; Parfüms, Kosmetika, Mundhygieneprodukte; Produkte für die Haus- und Trinkwasserversorgung, Wasseraufbereitung, Schwimmbäder;
- Kinderartikel;
- Lebensmittel.
Jeder Produkttyp hat seinen eigenen Code, der zur Umsetzung gemeinsamer Verfahren im Bereich der Hygienemaßnahmen verwendet werden muss.
Das Handbuch ist schon in Kraft getreten.