Am 5. Juli 2021 hat das Außenministerium von Jamaika die Apostille lokaler öffentlicher Urkunden zur Verwendung in allen 120 Mitgliedsländern des "Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen)” eingeführt. Die Unterlagen werden innerhalb von fünf Werktagen ordnungsgemäß geprüft und mit dem Stempel „Apostille“ beglaubigt.
Die Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates in Größe von 9x9 cm. Dieser Stempel enthält die Überschrift "Apostille" sowie den Namen des Haager Übereinkommens in französischer Sprache (Convention de La Haye du 5 octobre 1961) .
Am 2. November 2020 beschloss Jamaika, der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 "Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen)” beizutreten. Die Bestimmungen des Übereinkommens sind in Jamaika am 3. Juli 2021 in Kraft getreten.
Ausländische Dokumente, die mit der Apostille beglaubigt werden, sind in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt, weshalb keine andere Form der Zertifizierung wie beispielsweise die konsularische Legalisation erforderlich ist. Dadurch werden die Kosten und der Zeitaufwand für die Zertifizierung von Dokumenten erheblich reduziert.
Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen wie z.B. konsularische Legalisation oder Apostille zur Zertifizierung staatlich anerkannter Dokumente gemäß dem Haager Übereinkommen in mehr als 100 Ländern der Welt an.