Willkommen auf unserer Seite mit Richtlinien zur Rechnungsübermittlung. Wir schätzen unsere Partnerschaften und sind bestrebt, Ihre Rechnungen effizient und genau zu bearbeiten. Bitte überprüfen Sie die folgende Checkliste, bevor Sie uns Ihre Rechnungen senden, um sicherzustellen, dass sie unseren Anforderungen entsprechen.
Stellen Sie bitte sicher, dass jede Rechnung, die Sie uns senden, die folgenden Informationen klar und korrekt enthält, damit eine schnelle und effiziente Bearbeitung gewährleistet ist:
Allgemeine Rechnungsanforderungen
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Rechnungsdatum
- Menge, handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands oder Art und Umfang sonstiger Leistungen
- Zahlungsbetrag und entsprechend zusammengefasster Mehrwertsteuerbetrag
- Mehrwertsteuersatz oder Hinweis auf eine mögliche Steuerbefreiung
- Rechnungsformat: Alle Rechnungen müssen im PDF-Format eingereicht werden, um sicherzustellen, dass sie lesbar und mit unserem Verarbeitungssystem kompatibel sind.
- Rechnungssprache: Alle Rechnungen müssen entweder auf Englisch oder Deutsch ausgestellt werden.
- Rechnungswährung: Alle finanziellen Transaktionen sollten in USD, GBP oder EUR abgewickelt werden.
Für Rechnungen über 250 € Bruttobetrag
- Bestellnummer (PO) und Datum: Falls zutreffend, geben Sie die Bestellnummer und das Datum an, wie in unserer Bestellung angegeben.
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Lieferanten
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten/Dienstleisters
- Liefer- bzw. Leistungsdatum
- Zahlungsbetrag
- Mehrwertsteuersatz und -betrag oder Angabe einer möglichen Steuerbefreiung
Zusätzliche Hinweise
- Hinweis auf die Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
- Hinweis auf die Pflicht des Empfängers zur Aufbewahrung der Rechnung
Wichtig: Bei Dienstleistungen, die der Steuerschuldumkehr unterliegen, muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers angegeben werden!
Formulierungsvorschläge für das Reverse-Charge-Verfahren:
- „Gemäß § 13b UStG wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet.“
- „Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG geschuldet.“
- „Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.“
Bitte stellen Sie die Einhaltung dieser Richtlinien sicher, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.