Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse portugiesischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Portugal ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer oder Papierform. Je nach Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Wirtschaftszweig und Rechtsform des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Alle Unternehmen können die IFRS verwenden, wobei Kleinunternehmen zwischen den IFRS und nationalen Standards wählen dürfen. Die Jahresabschlüsse werden in Portugal an das Handelsregister übermittelt.
Zur Vorlage von Jahresabschlüssen sind verpflichtet:
- Gelistete Unternehmen
- Unternehmen mit beschränkter Haftung
- Unternehmen, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden
Jahresabschlüsse müssen innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Drei Monate sind für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss genehmigt, vorgesehen, und ein Monat – für die eigentliche Vorlage. Verspätete Vorlagen von Jahresabschlüssen werden mit Strafen bis zu 5 Mio. Euro oder mit einer Zwangsliquidierung des Unternehmens geahndet.
Ein vollständiger Jahresbericht enthält:
- Jahresabschluss
- Bericht des Aufsichtsrats
- Konformitätserklärung
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
Der Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse erfolgt durch das Handelsregister. Ein Großteil der Informationen ist öffentlich, wird allerdings nur gegen Aufpreis bereitgestellt. Auskünfte können unmittelbar beim Handelsregister in Papierform oder online in elektronischer Form erhalten werden.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der Name des Unternehmens, seine Geschäftsadresse oder seine Identifikationsnummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der portugiesischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Jahresabschluss aus Portugal | ab 95,20 € | ab 80,00 € |
Preis für die deutsche Übersetzung eines Jahresabschlusses aus Portugal | ab 41,65 € | ab 35,00 € |