Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse irischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich deutscher Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Irland ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Bilanz und Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
In Irland werden die nationalen Standards für Bilanzierung mit den IFRS kombiniert. Börsennotierte Unternehmen nutzen ausschließlich die IFRS.
Jahresabschlüsse in Dänemark werden an das Companies Registration Office (CRO), das irische Handelsregister, übermittelt.
Große und mittelständische Unternehmen legen die Jahresabschlüsse vollständig vor. Klein- und Kleinstunternehmen sind von der Vorlage der vollständigen Jahresabschlüsse an CRO befreit.
Für Unternehmen, die das Geschäftsjahr an das Kalenderjahr binden, müssen Jahresabschlüsse bis September des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Für eine verspätete Vorlage sind Sanktionen vorgesehen.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bericht des Aufsichtsrats
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
Beispiel eines irischen Jahresabschlusses in englischer Sprache
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das CRO. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden und sind gegen Aufpreis erhältlich. Sie werden unter strenger Einhaltung der irischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Registernummer und seine Geschäftsadresse notwendig.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Irland | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Irland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 184,45 € | ab 155,00 € |