Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse von Unternehmen aus der Türkei in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Unternehmen in der Türkei sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Ein Teil der Unternehmen muss sie auch veröffentlichen. Der Zugang ist eingeschränkt. Offengelegt werden die Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften und Unternehmensgruppen.
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Anlagenspiegel
- Bericht über Umsatzmittel
- Bericht über Grundmittel
- Bericht über offene Forderungen
- Anhang
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens entnommen werden. Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse erfolgt über die offizielle Publikation des türkischen Handelsregisters. Für Auskünfte werden der vollständige Name des Unternehmens in türkischer Sprache und seine Registernummer benötigt. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der türkischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Jahresabschluss aus der Türkei | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Jahresabschlusses aus der Türkei | ab 41,65 € | ab 35,00 € |