Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse bulgarischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen ist Bulgarien sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form oder in Papierform. Je nach Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Kleine und mittelständische Unternehmen in Bulgarien richten sich bei der Vorlage der Jahresabschlüsse nach nationalen Standards, alle andere Unternehmen nach den IFRS.
Die Zuordnung eines Unternehmens zu kleinen oder mittelgroßen Unternehmen erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Aktiva bis zu 8 Millionen Lewa
- Nettoeinnahmen bis zu 15 Millionen Lewa
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten bis zu 250 Personen
Großunternehmen sind zur Durchführung eines unabhängigen Finanzaudits verpflichtet.
Die Jahresabschlüsse in Bulgarien werden an das Handelsregister übermittelt.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Kommanditgesellschaften
- Eingetragene Gesellschaften
- Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis
Ein Jahresbericht enthält:
- Jahresabschluss
- Finanzbericht
- Konsolidierter Bericht, der von einer Gesellschafterversammlung angenommen wurde
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Bericht über materielle Aktiva
- Eigenkapitalspiegel
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Zentrale Buchhaltungsbüro. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens oder seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse sind öffentlich, werden allerdings gegen Aufpreis bereitgestellt. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der bulgarischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Bulgarien | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Bulgarien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 166,60 € | ab 140,00 € |