Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen für die Beschaffung zivilrechtlicher Dokumente sowie für die Beschaffung von Ersatzurkunden verlorener oder beschädigter Dokumente in Bosnien und Herzegowina mit deren weiterer Legalisierung und Übersetzung an.
Falls die Personalurkunden verloren sind oder beschädigt wurden oder wenn Sie aktuelle Kopien von Dokumenten benötigen, müssen doppelte Dokumente beschafft werden. Am häufigsten, wenn man sich nicht in Bosnien und Herzegowina befindet, hat man Schwierigkeiten mit diesem Verfahren. Mit unserem Service können Sie Dokumente in Bosnien und Herzegowina aus der Ferne zurückfordern. Wir können das Dokument auch per Kurierdienst an jeden Ort der Welt liefern.
Gültigkeitsdauer von Dokumenten aus Bosnien und Herzegowina
In Bosnien und Herzegowina ausgestellte Personalurkunden haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von nicht mehr als 3 oder 6 Monaten, danach müssen sie durch neue mit aktuellen Daten ersetzt werden. In einigen Teilen von Bosnien und Herzegowina sind Urkunden unbefristet, daher ist dies am Ort der Urkundenausstellung zu klären. Darüber hinaus kann die Stelle, in der die Urkunde vorzulegen ist, eigene Zeitanforderungen festlegen.
Wann benötigen Sie die Beschaffung von Dokumenten aus Bosnien und Herzegowina
Eine Ersatzurkunde von Geburts-, Heirats-, Familiennamen-, Scheidungs-, Strafregister- oder Sterbeurkunden kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neu geborenes Kind zu registrieren, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, eine Erbschaft zu erhalten, Daten für den Erhalt einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen, eine Beschäftigung aufzunehmen und andere bürokratische Fragen zu klären.
Folgende Dokumente können beschafft werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Namensänderungurkunde
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis
- Bildungsurkunde
- Andere Dokumente
Folgende Dokumente werden für die Beschaffung benötigt:
Da es sich bei Personalurkunden um personenbezogene Dokumente handelt, die personenbezogene Daten enthalten, können sie nur von ihren Eigentümern oder von ihnen autorisierten Personen geltend gemacht werden. Um Dokumente zu beschaffen, benötigen wir zunächst eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers des Dokuments.
Außerdem benötigen wir:
- Passkopie
- Daten über Namesänderung
- Angaben zum Aktendaten
Zuständige Behörden
Die Beschaffung von Personenstandsurkunden ist in den Standesämtern von Bosnien und Herzegowina möglich.
Apostille aus Bosnien und Herzegowina
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung von Urkunden, die für Mitgliedsstaaten gilt, die das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die vereinfachte Beglaubigung von Urkunden ratifiziert haben. Bosnien und Herzegowina ist seit dem 24.01.1965 der Vertragsstaat des Übereinkommens. Deshalb unterliegen alle in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien von Dokumenten aus Bosnien und Herzegowina bestellen. Die Beglaubigung von Urkunden mit Apostille dauert in der Regel etwa zwei Wochen.
Fristen
In der Regel dauert es ungefähr zwei Wochen, um Dokumente zu erhalten. In einigen Fällen kann die Zeit variieren, abhängig von der Zeit für die Bearbeitung der Dokumente durch die örtlichen Behörden.
Es dauert ungefähr zwei Wochen, um beglaubigte Kopien von Bildungsurkunden zu erhalten.
Diese Frist beinhaltet nicht die Zeit, die für die Legalisierung von Dokumenten und deren Übersetzung erforderlich ist.
Übersetzung von Dokumenten aus Bosnien und Herzegowina
Kopien und Duplikate von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Bosnien und Herzegowina ins Deutsche oder eine andere Sprache übersetzt werden. Schmidt & Schmidt bietet mit ihrer weiteren Legalisierung die Übersetzungsdienste für zivile Dokumente an. Die Kosten werden nach dem Umfang eines bestimmten Dokuments berechnet.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus Bosnien und Herzegowina auch mit Apostille bestellen. Wir bieten Ihnen Übersetzungen der Unterlagen ins Deutsche an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.