Am 19. Juli 2021 begann eine öffentliche Diskussion über zwei Entwürfe zur Änderungen der Listen von Lebensmitteln, für die eine Konformitätsbestätigung (oder Angaben zu einem solchen Dokument) neben einer Zollerklärung vorgelegt werden muss.
Die autonome gemeinnützige Organisation "Russisches Qualitätssystem" (Roskatschestvo) untersuchte Unterhosen von 20 Dessous-Marken. Bei der Hälfte der untersuchten Marken wurden Verstöße festgestellt.
Am 16. Juli 2021 wurde der Beschluss des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 86 vom 13. Juli 2021 veröffentlicht. Damit wurden die aktualisierten Listen der Normen nach TR ZU 016/2011 „Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten“ genehmigt.
Seit dem 7. Juli wird das Projekt des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission "Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 79 vom 13. Juni 2012" diskutiert. Mit diesem Beschluss wurde die Liste der Produkte genehmigt, für die eine Konformitätsbescheinigung (oder Informationen zur Konformitätsbescheinigung) mit der Abgabe der Zollanmeldung erforderlich ist.
Ich habe bei Schmidt & Schmidt eine Apostille in Auftrag gegeben sowie eine Übersetzung.
Mein Anliegen schien zuvor in Deutschland schier unmöglich deshalb einen riesen Dank an alle Beteiligten, insbesondere Frau Khan.
Der Prozess hat insgesamt ca. 2 Monate gedauert, bis ich dann alle Unterlagen in der Post hatte.
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