Am 16. April 2023 tritt die Entscheidung Nr. 29 der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) vom 14. März 2023 in Kraft, die eine aktualisierte Liste der Produkte beinhaltet, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" unterliegen. Die aktualisierte Liste tritt an die Stelle der Version vom 24. April 2013.
Am Ende des Jahres 2022 hat die Ukraine ein Gesetz über den Austritt aus dem Übereinkommen über die Rechtshilfe und die Rechtsbeziehungen verabschiedet, aber dann hat die Regierung beschlossen, dass auf dem Territorium ausländischer Staaten beglaubigte Dokumente ohne besondere Bescheinigung akzeptiert werden, wenn eine solche Praxis vor dem 24. Februar 2022 bestand.
Armenien ist seit dem 2. Januar 2015 Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Das bedeutet, dass Armenien in Fragen der Konformitätsbewertung an die gemeinsamen technischen Vorschriften und Standards der EAWU gebunden ist. Zur EAWU gehören auch Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan.
Diplome, Zertifikate und andere Bildungsdokumente, die in der Schweiz ausgestellt wurden, haben im Ausland keine rechtliche Gültigkeit. In der Praxis bedeutet dies, dass ein solches Dokument ohne Legalisierung nicht für die Zulassung zu Studiengängen auf Master- oder Doktoratsniveau oder für eine Anstellung in öffentlichen Institutionen verwendet werden kann.
Am 26. März 2023 treten in Kraft die Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 00/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche, die mit dem Beschluss 147 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 23. September 2022 verabschiedet worden waren.
Am 23. März 2023 trat die Konvention vom 5. Oktober 1961 zur Aufhebung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden für die Republik Senegal in Kraft. Die entsprechende Erklärung ist auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.
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