Am 28. Juli übermittelte Jamaikas Justizminister Delroy Chuck dem Parlament einen Gesetzentwurf, der ein vereinfachtes Verfahren für die Legalisation von in Jamaika ausgestellten öffentlichen Dokumenten zur Verwendung im Ausland und von ausländischen öffentlichen Dokumenten zur Verwendung in Jamaika vorschlägt.
Der Gesetzentwurf soll den gesetzlichen Rahmen schaffen, der für die Umsetzung des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erforderlich ist.
Das Parlament erwägt, dem Haager Übereinkommen beizutreten, das die Beglaubigung der öffentlichen Urkunden durch die Apostille vorsieht. Dabei handelt es sich sowohl um Dokumente, die von staatlichen Behörden ausgestellt wurden, als auch um private Dokumente, die von Friedensrichtern oder Notaren beglaubigt wurden. Zurzeit erfordern öffentliche Dokumente aus oder für Jamaika eine konsularische Legalisation, d.h. die Beglaubigung durch berechtigte Behörden, bevor sie im Ausland für geschäftliche oder persönliche Zwecke verwendet werden dürfen.
Das Justizministerium teilte mit, dass die steigende Zahl der Jamaikaner, die im Ausland Geschäfte führen, sowie der wachsende Status Jamaikas als Geschäfts- und Handelszentrum zu einem zunehmenden Umfang der zu überprüfenden Dokumente geführt habe. Eine Reihe von internationalen Partnern hatte die staatlichen Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass internationale Geschäfte für jamaikanische Staatsbürger aufgrund des langwierigen Verfahrens der konsularischen Legalisierung immer schwieriger würden. Die neue Gesetzgebung soll die Legalisierung öffentlicher Dokumente durch Apostille (einschließlich Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Patente, Warenzeichen, Ausbildungszeugnisse und geschäftsbezogene Dokumente) weniger zeitaufwendig und teuer machen.
Die Republik Palau war das letzte Land, das das Haager Übereinkommen am 17. Oktober 2019 ratifiziert hat, und damit das 118. Land geworden ist, das die Apostille anerkennt.