Nach russischem Recht darf auf Verpackungen von organischen Produkten nur das Wort “organisch” und seine Abkürzungen verwendet werden.
In den Regalen der Supermärkte findet man häufig Lebensmittel mit der Kennzeichnung „Öko“ und „Bio“. Symbole garantieren dem Verbraucher die Natürlichkeit, hohe Qualität und Sicherheit der Produkte, werden aber von einigen Unternehmern unangemessen eingesetzt. In den EU-Ländern sind die Zeichen “Öko”, “Bio”, “organisch” gleichwertig.
Der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation wurde ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über organische Produkte zur Prüfung vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, Herstellern von organischen Produkten die Verwendung der Bezeichnungen „öko“ und „bio“ auf der Verpackung sowie Wörter „ökologisch“, „biodynamisch“ etc. zu erlauben.
Wenn die Änderungen genehmigt werden, können die Hersteller solche Symbole nach der EAC Zertifizierung angeben. Die Konformitätsbewertung wird auf der Grundlage der Anforderungen des Bundesgesetzes Nr. 280 vom 03.08.2018 durchgeführt, das am 01.01.2020 in Kraft getreten ist.