Am 31. März 2021 wurden die Entwürfe der Änderungen im TR ZU 005/2011 "Über die Sicherheit der Verpackung" Nr. 4 auf der Website der Eurasischen Wirtschaftskommission veröffentlicht.
Die öffentliche Diskussion über das Projekt findet vom 20. April bis 23. Juni 2021 statt.
Die Änderungen im TR ZU 005/2011 sollen das Technische Regelwerk mit den Anforderungen der europäischen Richtlinien harmonisieren. Die Anforderungen sehen die Begrenzung der Verwendung von Kunststoff-Einwegprodukte vor.
Der Anwendungsbereich von TR ZU 005/2011 hinsichtlich Versand- oder Mehrfachpackungen sowie Kistenboden wird im Projekt festgelegt. Die Sicherheitsindikatoren für Metall-, Kunststoff- oder Textilverpackungen und Verpackungen aus kombinierten Materialien sowie aus Stoffen wie Polymer oder Kork werden geändert.
Gegenwärtig ist das Problem der Umweltverschmutzung sehr akut. Die Entwürfe der Änderungen zielen deswegen darauf ab, den Markt für Sekundärrohstoffe zu entwickeln und Anforderungen an die Verpackung für deren Verarbeitung und Wiederverwendung einzuführen.
Im Regelwerk wird neue Terminologie eingeführt wie z.B. "biologisch abbaubare Verpackung", "mehrschichtige Materialien aus Kunststoffen", "Verpackungen aus Oxo-abbaubaren Kunststoffen", "Verpackungen aus oxo-biologisch abbaubaren Kunststoffen" und "Entsorgung von Verpackungen".
Die Anforderungen für die Verpackungskennzeichnung werden im Entwurf der Änderungen aktualisiert. Beispielsweise wird eine Kennzeichnung "CER" in den Verpackungen für Keramik hinzugefügt.
Einige Ergänzungen werden hinsichtlich der Kennzeichnung von mehrschichtigen Materialien aus Kunststoffen und komplexen Verpackungen eingeführt. Beispielsweise wird für eine komplexe Verpackung, die aus zwei Komponenten (einem Karton und einer Tüte aus kombiniertem Material wie Kunststoff und Aluminium) besteht, die Kennzeichnung für jede der Komponenten angebracht. Die Kennzeichnung wird aus folgenden Zeichen bestehen: aus dem Recyclingzeichen und der Angabe "PAP" , dann dem zweiten Recyclingzeichen mit dem lateinischen Buchstaben "C" und mit der Bezeichnung des Hauptmaterials nach einem Schrägstrich.
Die Kennzeichnung “Биоразлагаемая упаковка” ("Biologisch abbaubare Verpackung") wird ebenfalls hinzugefügt. Das Zeichen wird ausschließlich in Grün auf weißem Hintergrund ausgeführt.
Die Anforderungen zur Begrenzung der Verwendung von Polyvinylchlorid-Etiketten (PVC) auf den Verpackungen aus Polyethylenterephthalat (PET) wurden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Besonderheiten der Simulanz beim Testen von Aluminiumverpackungen klargestellt.
Die neue Version von TR ZU 005/2011 soll ein Jahr nach der offiziellen Veröffentlichung der Entscheidung über die Annahme der Änderungen in Kraft treffen.