Am 9. September 2022 beginnt die öffentliche Diskussion des Entwurfs des technischen Regelwerkes der EAWU für nikotinhaltige Produkte.
Das technische Regelwerk wird Produkte im Zusammenhang mit Rauchen und Nikotinkonsum (auch in Form von Salzen) abdecken: von elektronischen Zigaretten und Vapes bis hin zu nikotinhaltigen Kauprodukten sowie Komponenten, Flüssigkeiten und Kartuschen. Das technische Regelwerk umfasst auch nikotinfreie Liquids sowie Liquids mit einem Nikotingehalt (Nikotinsalze) von weniger als 0,1 mg/ml, die zum Verzehr über spezielle Geräte bestimmt sind.
Das technische Regelwerk gilt nicht für folgende Produkte:
- Muster
- Für den Export außerhalb der EAWU gelieferte Produkte
- Tabakwaren aus Tabakblättern
- Arzneimittel und Medizinprodukte
- Lebensmittel
Bei der Konformitätsbewertung solcher Produkte wird geplant, dass sie in Form einer EAC Deklaration gemäß den Schemas 3d, 6d (für die Serienproduktion) und 4d (bei einer Chargen Lieferung) durchgeführt werden sollte. Für Schema 6d muss der Hersteller über eine Produktionsstätte mit zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Die Konformitätsbestätigung nikotinhaltiger Produkte kann nach Wahl des Antragstellers in Form einer EAC Zertifizierung nach den Schemas 1c, 2c, 3c erfolgen.
Darüber hinaus müssen Hersteller, Bevollmächtigte Vertreter und Lieferanten von nikotinhaltigen Produkten der Gesundheitsbehörde jährlich einen Bericht über die Zusammensetzung von nikotinhaltigen Produkten vorlegen, die auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion verkauft werden (spätestens bis zum Ende des ersten Quartals des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres). Der Bericht muss eine Liste aller Zutaten und ihrer Gewichtsanteile für jeden Artikel enthalten.
Die Entwicklung des technischen Regelwerkes begann im März 2021, das Projekt wurde vom Wirtschaftsministerium der Republik Armenien übernommen. Die Diskussion wird vom 9. September bis 30. November 2022 dauern.