Neben der EAC Zertifizierung ist für viele Produktgruppen, die nach Russland geliefert werden, seit einigen Jahren auch die digitale Kennzeichnung im System „Chestny ZNAK“ verpflichtend. Dieses von der Regierung der Russischen Föderation eingeführte Rückverfolgbarkeitssystem basiert auf einem Data-Matrix-Code, der jede einzelne Produkteinheit eindeutig kennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert. Ziel ist es, Fälschungen, Schmuggelware und nicht konforme Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und die volle Transparenz entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Rechtsgrundlage
Das System der Warenkennzeichnung in Russland wird durch mehrere normative Rechtsakte geregelt:
- Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 577 „Über die Festlegung der Gebührenhöhe für die Erbringung von Dienstleistungen zur Bereitstellung von Kennzeichnungscodes, die für die Bildung von Identifikationsmitteln und die Überwachung der Warenbewegung erforderlich sind, sowie über das Verfahren ihrer Erhebung“;
- Beschluss der Regierung der Russischen Föderation Nr. 515 „Über das System der Warenkennzeichnung mittels Identifikationszeichen und der Nachverfolgbarkeit der Warenbewegung“;
- Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 792-r „Über die Genehmigung der Liste bestimmter Waren, die einer obligatorischen Kennzeichnung mittels Identifikationszeichen unterliegen“.
Diese Liste der kennzeichnungspflichtigen Waren wird fortlaufend erweitert. Für jede Warengruppe existieren eigene normative Dokumente. Die vollständige Übersicht ist auf der offiziellen Website des Systems „Chestny ZNAK“ abrufbar.
Die praktische Umsetzung des Kennzeichnungssystems erfolgt durch das Betreiberunternehmen CRPT (Zentrum für die Entwicklung fortschrittlicher Technologien / Центр развития перспективных технологий).
Wichtige gesetzliche Änderungen
Folgende Regelungen treten in Kraft:
1) Erweiterung der Produktliste:
Jedes Jahr wird die Zahl der Warengruppen, die in der Russischen Föderation einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht unterliegen, erweitert. Die aktuelle Liste ist auf der Website честныйзнак.рф oder auf unserem Portal verfügbar.
2) Präzisierte Anforderungen an die Verpackung:
Die Produkte müssen mit einem digitalen Kennzeichnungscode versehen sein, der über das Portal „Chestny ZNAK“nachverfolgt werden kann.
3) Verantwortung bei Nichteinhaltung:
Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung führt zu Bußgeldern für Unternehmer. Der Umlauf nicht gekennzeichneter Waren, die in die Kennzeichnungsprogramme einbezogen sind, ist verboten.
Diese Maßnahmen ermöglichen eine bessere Nachverfolgung des Warenverkehrs, eine Bestandskontrolle, verhindern den Verkauf von Fälschungen und gewährleisten die Produktsicherheit auf dem Markt.
Betroffene Warengruppen
Der Kreis der kennzeichnungspflichtigen Produkte wird laufend erweitert.
Waren, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen:
- Bier und leichtalkoholische Getränke
- Milchprodukte
- Alkoholfreie Getränke
- Abgepacktes Wasser
- Arzneimittel
- Tabakwaren
- Erzeugnisse der Leichtindustrie
- Schuhe
- Pelzmäntel
- Alkoholfreies Bier
- Pflanzenöle
- Konservenprodukte
- Lebensmittelgrundwaren (Trockenvorräte)
- Motoröle
- Baustoffe
- Sportnahrung
- Pharmazeutische Rohstoffe und Arzneimittel
- Medizinprodukte
- Parfüms und Eau de Toilette
- Reifen und Bereifung
- Fotoapparate und Blitzgeräte
- Biologisch aktive Nahrungsergänzungsmittel (BAA)
- Antiseptika und Desinfektionsmittel
- Rollstühle
- Meeresfrüchte (Kaviar)
- Fahrräder
- Tierfutter
- Tierarzneimittel
- Technische Rehabilitationsmittel
- Kosmetika, Haushaltschemikalien und Körperpflegeprodukte
- Kinderspielzeug
- Süßwaren
- Lösliche und aufbrühbare Getränke
Pilotprojekte zur Kennzeichnung bis zum 28. Februar 2026:
- Titanmetallprodukte (abgeschlossen)
- Radioelektronik
- Leichtalkoholische Getränke
- Medizinprodukte 2.0
- Autoteile
- Hygieneartikel
- Haushalts- und Einrichtungswaren
- Glasfaser
- Druckerzeugnisse (abgeschlossen)
- Heizgeräte
- Kabelprodukte
- Pyrotechnik
- Polymerrohre
Pflichten der Marktteilnehmer
An der Umsetzung sind alle Teilnehmer der Lieferkette beteiligt:- Hersteller und Importeure: Registrierung im Chestny ZNAK-System, Bestellung und Anbringung von Data-Matrix-Codes.
- Großhändler und Distributoren: Erfassung und Weiterleitung der Markierungsdaten über EDI/EDO-Systeme.
- Einzelhandel: Scannen der Codes an Online-Kassen (ФФД 1.2) mit Übertragung an die zentrale Datenbank.
Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme am System sind u. a. erforderlich:- Elektronische Signatur (УКЭП)
- Zugang zum System ГИС МТ „Честный ЗНАК“
- 2D-Scanner und Online-Kassen mit aktualisierter Software
- Etikettendrucker oder integrierte Markierungssysteme
GLN- und GTIN-Nummern bei der EAC Deklaration
Im Rahmen der EAC Deklaration gewinnen internationale Identifikationsnummern wie GLN (Global Location Number) und GTIN (Global Trade Item Number) zunehmend an Bedeutung. Sie dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen, Produktionsstätten und Produkten und sind nicht nur für die EAC-Konformitätsbewertung relevant, sondern auch für die obligatorische Produktkennzeichnung im russischen System „Chestny ZNAK“.
GLN & GTIN in der Kennzeichnung „Chestny ZNAK“
Seit der Einführung des Systems „Chestny ZNAK“ im Jahr 2019 ist die GTIN ein zentrales Element der digitalen Warenkennzeichnung. Produkte werden hier mit einem Data-Matrix-Code markiert, dessen erste 14 Ziffern den GTIN-Code darstellen. Damit wird jede Warenposition eindeutig identifiziert und die Lieferkette lückenlos nachvollziehbar – vom Import oder der Produktion bis hin zum Verkauf an den Endverbraucher. Rechtliche Grundlage sind u. a. Verordnung Nr. 620 vom 28.04.2018 und Verordnung Nr. 792 vom 26.06.2019.
Die GTIN ist die globale Artikelnummer eines Produkts in der internationalen GS1-Datenbank. Sie funktioniert wie eine elektronische Adresse im Internet, also ein codierter Pfad zur Produktseite. Durch das Scannen des Strichcodes erhält der Systemteilnehmer erweiterte Produktinformationen.
GLN – Global Location NumberDie GLN ist die globale Standortnummer in der GS1-Datenbank, über die Informationen zu einem Unternehmen abgerufen werden können. Dazu gehören juristische und postalische Adressen, Finanzdaten, Namen von Geschäftsführern und leitendem Personal, Angaben zu Lagerstätten und weitere relevante Unternehmensinformationen.
Eine praxisnahe Übersicht, wofür GLN/GTIN konkret benötigt werden, wie man sie beantragt und wie sie in „Chestny ZNAK“ genutzt werden (Data-Matrix, erste 14 Stellen = GTIN), finden Sie in unserem Fachbeitrag GLN und GTIN bei EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.
Pflichtige Produktgruppen
Die Verpflichtung zur GTIN-Nutzung betrifft inzwischen eine breite Palette an Waren: Pelzwaren, Tabak, Schuhe, Parfüms, Kameras und Blitzgeräte, Reifen, Medikamente, sowie seit 2021 zahlreiche Produkte der leichten Industrie und Milchprodukte. Die Einführung erfolgt schrittweise gemäß den Beschlüssen des Ministeriums für Industrie und Handel.
Woher erhalten Unternehmen ihre GTIN?
In Russland wird die internationale Organisation GS1 durch ЮНИСКАН/ГС1 РУС vertreten. Unternehmen, die am System „Chestny ZNAK“ teilnehmen, müssen Mitglied bei GS1 werden, um GTIN-Codes zu erhalten. Die Kosten für die Registrierung belaufen sich auf ca. 25.000 RUB, für bereits in „Chestny ZNAK“ registrierte Unternehmen reduziert sich die Gebühr auf ca. 3.000 RUB. Weitere Details regelt der Befehl Nr. 877 des Minpromtorg vom 31.05.2019.
GLN für Unternehmen und Produktionsstätten
Neben der GTIN ist auch die GLN wichtig. Diese Nummer weist eindeutig das Unternehmen sowie dessen Produktions- und Vertriebsstandorte aus und wird in der EAC Deklaration und im System „Chestny ZNAK“ häufig als Pflichtangabe verlangt. Sie stellt sicher, dass Prüfberichte, Verträge und Zertifikate einer eindeutigen Organisation zugeordnet werden können.
GS1 DataMatrix – Kennzeichnungscode
GS1 DataMatrix ist ein Strichcode, der für die Kennzeichnung von Waren verwendet wird. Er ermöglicht die Kodierung der Schlüssel des GS1-Systems – eines globalen, internationalen Systems zur Produktnummerierung – und enthält Informationen über das Produkt, wie Gewicht, Chargen- und Seriennummer, Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdatum. Der Strichcode besteht aus einer Gruppe schwarz-weißer Quadrate, die nach bestimmten Regeln angeordnet sind. Aufbau des GS1 DataMatrix-Codes:- ASCII 232 (FNC1): Ein spezielles Zeichen, das angibt, dass die kodierte Sequenz ein GS1-Code ist. Fehlt dieses Zeichen, können technische Geräte den Code nicht korrekt erkennen und verarbeiten.
- Produktcode (GTIN): Eine 14-stellige Nummer, die jedem im System beschriebenen Produkt zugewiesen wird.
- Seriennummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer mit bis zu 21 Zeichen.
- Datensatz-Trennzeichen ASCII 29 (GS): Dient zur Trennung der Informationsblöcke – z. B. Produktdaten, Code, Seriennummer usw.
- Prüfschlüssel: Wird vom Systembetreiber im Rahmen des Prüfcodes bereitgestellt.
- Elektronische Signatur („Kryptoschweif“): Wird ebenfalls vom Systembetreiber bereitgestellt und besteht aus 88 Zeichen (Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben des lateinischen Alphabets sowie Sonderzeichen). Sie dient zur Kryptografie und Echtheitsprüfung.
Am Ende von Feldern variabler Länge müssen Trennzeichen (GS1-Sonderzeichen) verwendet werden, um die einzelnen Codeblöcke eindeutig zu identifizieren.
In Russland wird die internationale Organisation GS1 durch UNISCAN/GS1 RUS vertreten. Um eine GTIN (Global Trade Item Number) zu erhalten, muss das Unternehmen Mitglied dieser Organisation werden. Die Aufnahmegebühr beträgt 25.000 Rubel, für Unternehmen, die bereits im System „Chestny ZNAK“ registriert sind, 3.000 Rubel.
Hinweis: Der Nationale Produktkatalog soll künftig als umfassendes Verzeichnis aller auf dem russischen Markt verfügbaren Waren dienen und detaillierte Produktbeschreibungen enthalten. Für jedes einzelne Produkt ist die Erstellung eines eigenen Profils vorgesehen, in dem alle Begleit- und Genehmigungsdokumente hinterlegt werden.
Geldbußen und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften
Seit 2025 wird die Einführung der obligatorischen Warenkennzeichnung in Russland von strengen Haftungsmaßnahmen für Unternehmen begleitet, die die neuen Regeln nicht einhalten.
Es ist wichtig zu verstehen, welche Strafen und Sanktionen bei Verstößen drohen, wenn Waren nicht korrekt oder nicht rechtzeitig gekennzeichnet werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
1. Geldbußen für Hersteller und Importeure seit 2025
Unternehmen, die Waren herstellen oder importieren, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen, müssen die festgelegten Fristen und Bedingungen strikt einhalten. Bei Verstößen gelten folgende Sanktionen:
- Fehlende Kennzeichnung: Wenn ein Produkt nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gekennzeichnet wurde, droht eine Geldbuße von 30.000 bis 50.000 Rubel für juristische Personen und 10.000 bis 30.000 Rubel für Einzelunternehmer.
- Verkauf nicht gekennzeichneter Produkte: Der Verkauf von Waren ohne vorgeschriebene Kennzeichnung wird mit 50.000 bis 100.000 Rubel für juristische Personen und 10.000 bis 30.000 Rubel für Einzelunternehmer geahndet.
- Verkauf gefälschter Produkte: Wenn gekennzeichnete Produkte sich als Fälschungen herausstellen, droht eine Geldbuße von bis zu 300.000 Rubel für juristische Personen und bis zu 100.000 Rubel für Einzelunternehmer. In schweren Fällen kann die Geschäftstätigkeit vorübergehend ausgesetzt werden.
2. Strafen bei Abweichungen der Kennzeichnungsdaten
Wenn die in das Kennzeichnungssystem eingegebenen Daten nicht mit der tatsächlichen Ware übereinstimmen, kann das Unternehmen bestraft werden:
- Falsche oder unvollständige Angaben: Bei Unstimmigkeiten zwischen den tatsächlichen Produktdaten und den im System erfassten Informationen (z. B. falscher Produktcode oder fehlerhafte Beschreibung) droht eine Geldbuße von 20.000 bis 50.000 Rubel.
3. Verantwortung für Fristversäumnisse bei der Kennzeichnung
Unternehmen, die die Kennzeichnung nicht rechtzeitig durchführen, müssen ebenfalls mit Sanktionen rechnen:
- Verstoß gegen Kennzeichnungsfristen: Wird ein Produkt nicht innerhalb der gesetzlichen Frist mit einem Code versehen, kann eine Geldbuße von bis zu 200.000 Rubel für juristische Personen und bis zu 50.000 Rubel für Einzelunternehmer verhängt werden.
4. Aussetzung des Warenverkehrs
Waren, die nicht den Kennzeichnungsvorschriften entsprechen, können aus dem Verkehr gezogen werden. Das betrifft Fälle, in denen Produkte nicht im System „Chestny ZNAK“ registriert oder als Fälschungen identifiziert wurden.
- Aussetzung des Warenverkehrs: Bei Entdeckung nicht gekennzeichneter oder gefälschter Produkte können die Behörden den Vertrieb und die Lagerung dieser Waren bis zur vollständigen Behebung der Verstöße vorübergehend stoppen.
5. Verantwortung für falsche Kennzeichnungsalgorithmen
Für einige Warengruppen gelten besondere Kennzeichnungsanforderungen, z. B. bei Arzneimitteln oder Tabakerzeugnissen. Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Formate oder Codierung kann zu erheblichen Geldstrafen führen.
- Falsche Kennzeichnung: Bei Verwendung eines fehlerhaften Codes (z. B. falscher Strichcode oder QR-Code) drohen Geldbußen von 100.000 bis 200.000 Rubel für juristische Personen und 30.000 bis 50.000 Rubel für Einzelunternehmer.
6. Weitere Sanktionen
Neben Geldstrafen kann die Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften auch weitere rechtliche und geschäftliche Folgen haben:
- Aussetzung von Lizenzen: Bei systematischen Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht kann die Lizenz oder Akkreditierung zum Verkauf bestimmter Waren (z. B. Arzneimittel) vorübergehend entzogen werden.
- Reputationsrisiken: Gesetzesverstöße können zum Verlust des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern führen und das Unternehmensimage erheblich beeinträchtigen.
- Beschlagnahmung der Ware: Produkte, die gegen die Kennzeichnungsvorschriften verstoßen, können von den Behörden beschlagnahmtюбь werden.
Empfehlungen für Unternehmen
1. Frühzeitige Vorbereitung:
Um Geldbußen und Sanktionen zu vermeiden, ist es wichtig, alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen und sich frühzeitig auf die Einführung des Kennzeichnungssystems vorzubereiten. Dazu gehören die Modernisierung der technischen Ausstattung, die Schulung des Personals sowie die Integration in das interne Buchhaltungssystem.
2. Überwachung von Fristen und Bedingungen:
Entscheidend ist, die Fristen für die verpflichtende Kennzeichnung jeder Warengruppe genau zu verfolgen und die Produkte rechtzeitig zu kennzeichnen.
3. Überprüfung der Datenkonformität:
Unternehmen sollten auf die Richtigkeit der in das System eingegebenen Daten achten, um Bußgelder aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zu vermeiden.
4. Integration mit dem System „Chestny ZNAK“:
Es ist erforderlich, sich rechtzeitig über die offizielle Website im System zu registrieren und die Produktinformationen regelmäßig zu aktualisieren.
Die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften hilft nicht nur, Sanktionen zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher, verbessert die Produktqualität und schafft langfristige Wettbewerbsvorteile auf dem Markt.
Unsere Unterstützung
Schmidt & Schmidt begleitet Sie bei allen Schritten: von der Analyse, ob Ihre Produkte kennzeichnungspflichtig sind, über die Registrierung im Chestny ZNAK-System, die Bestellung und Verwaltung der Codes, bis hin zur praktischen Umsetzung bei der Markierung und Integration in Ihr Dokumentenmanagement. Durch unsere internationale Präsenz stellen wir sicher, dass alle Prozesse rechtskonform und im Einklang mit den Anforderungen der russischen Behörden ablaufen.