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Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung


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Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung

Am 6. September 2024 hat der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) den Beschluss Nr. 61 gefasst, der Änderungen am Technischen Regelwerk TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung vorsieht. Diese Änderungen sind am 5. März 2025 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Begriffe wie „Zollunion“ wurden durch „Union“ ersetzt, entsprechend der aktuellen Bezeichnung Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU).
  2. Die Form der Konformitätsbewertung bleibt unverändert: Verpackungen unterliegen weiterhin der EAC Deklarierung. Neu ist eine klarere Unterscheidung der Verpackungsarten, die einer Deklarierung nach Schema 3d, 4d oder 6d unterliegen. Diese Schemen unterscheiden sich dadurch, dass die Beteiligung eines akkreditierten Prüflabors für die Erstellung einer Deklaration erforderlich ist.
    Dazu zählen:
    • Verpackungen für Lebensmittel, einschließlich Babynahrung,
    • Verpackungen für Parfüm und Kosmetik, die direkten Kontakt mit dem verpackten Produkt haben,
    • Verpackungen für Spielzeuge und Kinderartikel, die direkten Kontakt mit dem Mund des Kindes haben

    Andere Verpackungen werden nach Schemen 1d oder 2d zugelassen.

  3. Deklarierungspflicht für gebrauchte Verpackungen entfällt: Verpackungen und Verschlüsse, die bereits im Gebrauch waren, unterliegen nicht mehr der Konformitätsbewertung gemäß TR ZU 005/2011.
  4. Konformitätsdokumente dürfen nun in elektronischer Form gespeichert werden.

Übergangsfrist

Bereits ausgestellte Konformitätsnachweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit wirksam.

Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sollten sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Konformitätsbewertungsverfahren rechtzeitig anpassen.

Mehr Informationen über die EAC Zertifizierung für die Verpackung finden Sie in unserem Artikel "EAC Zertifizierung von Verpackungen".

Wie können wir helfen?

In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.

Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und Möbelindustrie vermitteln.


Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.


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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
EAC ZertifizierungEAWUEAC Konformitätserklärung
24 April 2025

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