1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Dienstleistungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Schmidt & Schmidt (nachfolgend „Auftraggeber“) und den Dienstleistern (nachfolgend „Auftragnehmer“).
1.2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Auftraggeber mehrere Niederlassungen betreibt und sich Vertragsbedingungen auf sämtliche Standorte beziehen können.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen, die vom Auftraggeber beauftragt werden. Der jeweilige Einzelvertrag spezifiziert Art und Umfang der Leistung.
2.2. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung selbst und verpflichtet sich, diese mit der gebotenen Sorgfalt, nach anerkanntem Stand der Technik und unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.
2.3. Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung qualifiziertes Personal ein. Sollte das eingesetzte Personal nicht den Anforderungen entsprechen, ist der Auftraggeber berechtigt, dessen Austausch zu verlangen.
3. Auftragsbestätigung
3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Auftragsbestätigung innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Erhalt des Auftrags zu senden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.2. Sollte innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung eingehen, gilt der Auftrag als akzeptiert.
3.3. Die Auftragsbestätigung muss mindestens enthalten:
- Preis,
- Menge,
- geplantes Lieferdatum.
3.4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber frühzeitig über
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung gemäß den vertraglich festgelegten Konditionen.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung. Teilabrechnungen sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
4.3. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, ohne Skontoabzug.
4.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern Gegenansprüche bestehen.
5. Vertragserfüllung durch Dritte
5.1. Der Auftragnehmer darf Dritte (z. B. Subunternehmer) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen heranziehen.
5.2. Falls der Auftragnehmer Subunternehmer beauftragt, haftet er uneingeschränkt für deren Leistungserbringung. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleiben unberührt.
5.3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Subunternehmer die Bestimmungen dieses Vertrags sowie den Supplier Code of Conduct des Auftraggebers einhalten.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind.
6.2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Hindernisse oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung.
6.3. Falls die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich ist und nicht rechtzeitig erfolgt, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.
7. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
7.1. Falls durch die Dienstleistung des Auftragnehmers Arbeitsergebnisse (z. B. Dokumente, Analysen, Berichte, Software, Konzepte) entstehen, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das exklusive, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht daran.
7.2. Falls Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Patente) im Zuge der Leistungserbringung entstehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht ein.
7.3. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von eigenen Rechten an den erbrachten Arbeitsergebnissen, soweit dies zur uneingeschränkten Nutzung durch den Auftraggeber erforderlich ist.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten geschäftlichen und technischen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln.
8.2. Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie die interne Richtlinie des Auftraggebers zur Informationssicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.
8.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und umfasst nur diejenigen Daten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind.
8.5. Die Daten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und in einer Weise zu verarbeiten, die ihre Integrität und Vertraulichkeit sicherstellt. Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung sowie unbeabsichtigten Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Daten zu verhindern.
8.6. Verstößt der Auftragnehmer gegen eine dieser Verpflichtungen, ist er dazu verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren und alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Verstoß zu beheben und mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten.
9. Rechnungsstellung
9.1. Die Rechnung ist unmittelbar nach Lieferung einzureichen und separat zu übermitteln (nicht in der Verpackung enthalten).
9.2. Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Rechnungsadresse des Auftraggebers,
- Bestellnummer,
- exakte Bestellmenge,
- Materialnummer und genaue Bezeichnung,
- Verpackungslogograf, Gewicht und Verpackungsart.
9.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anforderungen der Invoice Submission Checklist einzuhalten: Schmidt & Schmidt Invoice Submission Checklist
10. Einhaltung des Supplier Code of Conduct
10.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Supplier Code of Conduct des Auftraggebers einzuhalten, der unter folgendem Link abrufbar ist: Schmidt & Schmidt Supplier Code of Conduct
10.2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er mit den ethischen, sozialen und umweltbezogenen Anforderungen des Supplier Code of Conduct
vertraut ist und diese im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber einhalten wird.10.3. Verstöße gegen den Supplier Code of Conduct
berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Der Auftragnehmer haftet für alle Mängel der gelieferten Leistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die erbrachte Dienstleistung frei von Rechten Dritter ist und stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11.3. Beschwerden gelten als fristgerecht, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware oder nach Feststellung eines versteckten Mangels schriftlich eingereicht werden.
11.5. Die Zahlung einer Rechnung bedeutet nicht, dass der Auftraggeber die Ware oder Dienstleistung als mängelfrei akzeptiert.
12. Lieferung
12.1. Die vereinbarten Mengen und Lieferzeiten sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden.
12.2. Jede Abweichung ist unverzüglich nach Erkennen zu melden.
12.3. Mehrfach- oder Teillieferungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
12.4. Bei Lieferverzug ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber umgehend zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
13. Vertragsdauer und Kündigung
13.1. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden.
13.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers.
14.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.4. Vertragssprache ist Englisch. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die englische Version maßgeblich.