Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse von Unternehmen aus Zypern in elektronischer Form oder mit Apostille an.
Alle Unternehmen und juristische Personen, die in Zypern registriert sind, sind gemäß dem Aktiengesetz der Republik Zypern von 1951 verpflichtet, die Jahresberichte (Annual Return) nach der Form HE32 an das Handelsregister zu übermitteln. Seit 2003 sind diese Dokumente öffentlich zugänglich.
Ein Jahresbericht nach der Form HE32 muss zum ersten Mal spätestens 18 Monate nach der Registrierung des Unternehmens in Zypern vorgelegt werden, danach jährlich innerhalb von zwei Monaten nach der Hauptversammlung. Dem Bericht liegt ein Jahresabschluss bei, der nach Vorgaben der IFRS verfasst, in die griechische Sprache übersetzt und mit einer Unterschrift des Unternehmensdirektors versehen ist. Darüber hinaus kann der Bericht einen Bestätigungsvermerk enthalten. Die Verpflichtung zur Vorlage von Jahresabschlüssen gilt auch für Unternehmen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit betreiben.
Eine Nichteinhaltung von Aufforderungen zur Vorlage von Jahresabschlüssen ist strafbar. Seit 2014 unterliegen zyprische Unternehmen, die den Jahresabschluss nicht rechtzeitig eingereicht haben, einer Zwangsliquidierung, und ihre Führung kann bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung zur Verantwortung gezogen werden. Darüber hinaus verlieren solche Unternehmen das Recht auf rechtliche Aktivitäten und erhalten kein Certificate of Good Standing (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder Certificate of Tax Residence (Steueransässigkeitsbescheinigung).
Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen acht und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Ein Jahresbericht enthält die folgenden Informationen:
- Geschäftsadresse
- Geschäftsführung
- Liste der Gesellschafter
- Schuldverpflichtungen
- Dividendenzahlungen
- Kapitalflussrechnung
Beispiel eines Jahresberichts
Beispiel eines Prüfberichts
Für die Anfrage eines Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens oder sein Kurzname und seine Registrierungsstelle notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der Gesetzgebung der Republik Zypern und der rechtlichen Vorgaben der EU zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Service | Price incl. German VAT 19% | Price excl. VAT |
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Preis für einen elektronischen Jahresabschluss aus Zypern | from 23,80 € | from 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Zypern mit Apostille ohne internationalen Versand | from 297,00 € | from 250,00 € |