Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse maltesischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich deutscher Übersetzung an.
Unternehmen in Malta sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Rechtsform, Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Maltesische Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, sowie Großunternehmen richten sich nach den IFRS. Kleine und mittelgroße Unternehmen können sowohl die IFRS als auch nationale Standards nutzen. Jahresabschlüsse werden an die Malta Financial Services Authority (MFSA) übermittelt.
Die Frist für die Vorlage der Jahresabschlüsse beträgt zehn Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaften
- Personengesellschaften
- Andere Arten von Unternehmen und Institutionen
Kleinunternehmen müssen verkürzte Jahresabschlüsse vorlegen. Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme unter 2.562.310,74 Euro
- Umsatz unter 5.124.621,48 Euro
- Durchschnittliche Belegschaftsstärke während des Geschäftsjahres unter 50 Personen
Der Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Anhang
- Bericht des Aufsichtsrates
- Verantwortlichkeitserklärung des Aufsichtsrates
- Bericht über Unternehmensverwaltung
- Konformitätserklärung
- Bestätigungsvermerk
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse erfolgt durch das Handelsregister, das von der MFSA geführt wird. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst erfragt werden. Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens sowie seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der maltesischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der maltesischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Malta | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Malta mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 214,20 € | ab 180,00 € |