Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse isländischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Island ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form nach bestimmtem Muster. Je nach Größe des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
In Island werden nationale Bilanzierungsstandards mit den IFRS kombiniert. Börsennotierte Unternehmen müssen ausschließlich die IFRS nutzen.
Jahresabschlüsse in Island werden an die Steuerinspektion, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstellt ist, übermittelt.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Gelistete Unternehmen mit beschränkter Haftung
- Private Unternehmen mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaften
- Genossenschaften
- Gemeinnützige Organisationen, die unternehmerisch aktiv sind
Große und mittelgroße Unternehmen müssen vollständige Jahresabschlüsse vorlegen.
Jahresabschlüsse müssen bis zum Ende des achten Monats des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres eingereicht werden.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Anmerkungen
- Bericht des Aufsichtsrats
- Bestätigungsvermerk
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch die Steuerinspektion. Frei zugänglich auf ihrer Website sind nur die Daten der Vorlage der Jahresabschlüsse. Die eigentlichen Dokumente sind nur auf Anfrage gegen Aufpreis erhältlich.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Registernummer und seine Geschäftsadresse notwendig.
Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der isländischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Island | ab 29,75 € | ab 25,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Island mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 321,30 € | ab 270,00 € |