Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse griechischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Griechenland ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
In Griechenland werden nationale Standards der Bilanzierung mit den IFRS kombiniert. Börsennotierte Unternehmen nutzen ausschließlich die IFRS. Andere Unternehmen nutzen die nationalen Standards, die größtenteils mit den IFRS übereinstimmen.
Jahresabschlüsse in Griechenland werden an das Allgemeine Elektronische Handelsregister (Γενικό Εμπορικό Μητρώο, GEMI), das dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus unterstellt ist, übermittelt.
Zur Vorlage von ausführlichen Jahresabschlüssen sind verpflichtet:
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Sonstige Rechtsformen, wenn es sich bei allen Vollhaftern um juristische Personen handelt
Die Jahresabschlüsse müssen bis zum September des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres vorgelegt werden. Eine verspätete Vorlage des Jahresabschlusses wird geahndet.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Bericht des Aufsichtsrats
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann er zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Jahresabschlüsse und Bilanzen werden vom Allgemeinen Elektronischen Handelsregister in Papierform oder elektronischer Form bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Registernummer und Geschäftsadresse notwendig. Die Informationen aus griechischen Jahresabschlüssen sind öffentlich, allerdings nur gegen einen Aufpreis erhältlich. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der griechischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Griechenland | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Griechenland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 214,20 € | ab 180,00 € |